Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Punktsieg für a.i.d.a. e.V.

Die antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle (a.i.d.a. e.V.) darf im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2008 nicht mehr als linksextremistisch bezeichnet werden. Entsprechende Passagen müssen geschwärzt werden.

25.09.10 –

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) begründete sein im Eilverfahren gefälltes Urteil damit, dass das Landesamt für Verfassungsschutz keine Gründe für die Anprangerung von a.i.d.a. e.V. als verfassungsfeindlich genannt habe. Der Verfassungsschutzbericht 2008 enthalte ein 'nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil'. Er lasse nicht erkennen, ob der Extremismus-Vorwurf erwiesen sei oder nur der Verdacht auf Linksextremismus bestehe. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Aufgrund der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht hatte das Finanzamt der Dokumentationsstelle  die Gemeinnützigkeit aberkannt. Auf Druck der Staatsregierung war sie aus der Landeskoordinierungsstelle gegen
Rechtsextremimus ausgeschlossen worden.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht noch dem Verfassungsschutz Recht gegeben. Dieses Gericht wird in erster Instanz auch über die Klage von a.i.d.a. e.V. gegen den Verfassungsschutzbericht 2009 entscheiden, in dem das Archiv ebenfalls als linksextremistisch eingestuft wird.

Weit davon entfent, die gewaltige Schlappe zuzugeben, erkenne Joachim Herrmann nur "Formfehler" auf Seiten seines Innenministeriums und der Verfassungshüter, berichtet die Süddeutsche Zeitung (25./26.09.2010). Angelika Lex, Anwältin von a.i.d.a., sieht das Urteil dagegen als einen großen Erfolg gegen die Verleumdungskampagne des bayerischen Innenministeriums und des Verfassungsschutzes.

Die Ebersberger Grünen, die wiederholt von der engagierten Arbeit des Archivs profitiert haben, sind ebenfalls froh über diese Wendung.

Von: Bettina Goldner

 

Kategorie

Demokratie

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