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07.10.19 –
Im Planfeststellungsverfahren der Ortsumfahrung Schwaberwegen und Moos (St2080) können bis zum 7. November bei der Regierung von Oberbayern noch Einwände eingebracht werden.
Die Idee hinter der Einwendung von Kreisrat Philipp Goldner: Die neuerdings entlastete B12 könnte über Albaching den Schwerlastverkehr aufnehmen, der jetzt durch den Forst läuft.
Hier der Wortlaut seines Schreibens:
"Ich bin durch die geplante Umfahrungsstraße von Schwaberwegen und Moos als Bewohner der Nachbargemeinde, Ebersberg, betroffen. Mit Eröffnung der Umfahrung ist mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs auf der St2080 zu rechnen.
Wirklich problematisch ist in beiden Gemeinden heute schon der Schwerlastverkehr auf der St2080 (bis zu 1000 LKW pro Tag). Ich gehe davon aus, dass ein LKW-Durchfahrtsverbotauf der St2080 durch den Ebersberger Forst (welches die Umfahrungsstraße in Schwaberwegen und auch die angedachte zweite Umfahrung in Ebersberg unnötig machen würde) nicht hinreichend geprüft wurde.
Sachverhalt:
Im Herbst 2019 wird die A94 durch das Isental eröffnet. Auf der parallel dazu verlaufenden B12 wird eine spürbare Verkehrsentlastung stattfinden. Die LKW aus dem Raum Wasserburg/B15 könnten über die seit diesem Jahr (nach Eröffnung der Ortsumfahrung Albaching) Ortsdurchfahrts-freie RO42 (bzw. MÜ46 und EBE6) auf die B12 geleitet werden und müssten nicht mehr die B304 durch Steinhöring und die St2080 durch die Gemeinden Ebersberg und Forstinning/Schwaberwegen nehmen.
Für ein derartiges LKW-Durchfahrtsverbot müsste die RO42 (bzw. MÜ46 und EBE6) zur Staatsstraße aufgestuft und die St2080 zwischen Ebersberg und Forstinning/Schwaberwegen zur Gemeindeverbindungsstraße herabgestuftwerden. Sicherlich kein ganz einfaches Verfahren, aber im Hinblick auf drei (!) in Ausbauplänen vorgesehenen Umfahrungsstraßen (Schwaberwegen, Ebersberg und Steinhöring) durch zum Teil ökologisch sensibles Gebiet (Ebersberger Forst und Endmoränenausläufer) unbedingt erstrebenswert!"
Philipp Goldner
Eine Anleitung für ein Einwandschreiben finden Sie hier.
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