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09.11.18 –
Wegen Kanalarbeiten und eines großen Neubaus ist die Ebersberger Bahnhofsstraße zwischen Marienplatz und der Amtsgerichtskreuzung derzeit nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar. Die Einbahnstraßenregelung hat sich für die Autofahrer als hinnehmbar erwiesen und sollte bestehen bleiben. Der durch die Einbahnregelung gewonnene Platz soll den Fahrradfahrer*innen zugute komment: In Nord-Süd-Richtung in Form eines abmarkierten Fahrradstreifens, in Süd-Nord-Richtung mindestens in Form eines Fahrradschutzstreifens.
Den vollständigen Antrag lesen Sie hier.
Ph. G.
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