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28.04.19 –
Die Gemeinde soll ihre Möglichkeiten zur Schaffung von günstigem Wohnraum im Rahmen ihrer Zuständigkeit eruieren und nutzen. Ermittelt werden soll, welche Flächen und Immobilien dafür in Frage kommen. Dazu sollen auch Gebäudeumnutzungen, Erweiterungen und Sanierungen in Betracht gezogen werden.
Ziel des Antrags ist zu klären, was notwendig ist, welche Möglichkeiten es gibt und wie die konkrete Umsetzung aussehen kann.
In der Vergangenheit gab es aus den Reihen des Gemeinderates viele interessante Vorschläge, Anregungen und auch Veranstaltungen zum Thema. Die Gemeinde hat gegenüber dem Landkreis zugesagt, Sozialwohnungen zu errichten. Auch in der gemeindlichen Eigenbedarfssicherung wird der soziale Wohnungsbau als Ziel erwähnt.
Dabei wird unter sozialem Wohnungsbau/Sozialwohnungen vieles zusammengefasst: Räumlichkeiten für die kurzfristige Unterbringung von obdachlosen Menschen, sozialverträglicher Wohnraum, Wohnungen für Alleinstehende und Familien, Seniorenwohngemeinschaften bzw. Wohnraum für Betreutes Wohnen usw.
Da die Planung für das neue Baugebiet and der Glonner Straße konkreter werden, ist es jetzt notwendig, systematisch ie Grundlagen/Rahmenbedingungen zu ermitteln. Dazu müssen alle möglichen Flächen und Gebäude, der Bedarf und die Zuständigkeit, die Finanzierung und Fördermöglichkeiten usw. abgeklärt werden.
Wenn der Handlungsrahmen bekannt ist, muss sich der Gemeinderat später dann auf eine gemeinsames, konkretes Umsetzungsziel verständigen.
Die Gemeinde nutzt ihre Möglichkeiten zur Schaffung von günstigem Wohnraum imRahmen ihrer Zuständigkeit.
Ziel ist die Bereitstellung von Wohnungen in unterschiedlichen Größen und Lagen und ein möglichst passgenaues Angebot (z.B. Barrierefreiheit) für verschiedene Zielgruppen. Es sollen Räumlichkeiten für die kurzfristige Unterbringung von obdachlosen Menschen, Wohnungen für Alleinstehende und Familien, aber auch für Seniorenwohngemeinschaften bzw. für Betreutes Wohnen zur Verfügung gestellt werden.
Um dieses Ziel möglichst effizient zu erreichen soll:
Die ermittelten Daten dienen dann dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage fürdie konkrete Umsetzung.
Von: Konrad Eibl und Waltraud Gruber
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