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27.09.18 –
Der Antrag wurde von 15 der 16 Gemeinderatsmitglieder und dem Bürgermeister Hans Fent unterzeichnet. Er wurde in der Gemeinderatssitzung am 25. September 2018 mit nur einer Gegenstimme angenommen. Damit unterstützt nun auch Aßling die Forderung, die auch die anderen Anliegerkommunen an der Brennerzulaufstrecke im Landkreis Ebersberg gestellt haben. Auch der Kreistag unterstützt diese Vorgehensweise.
Die Gemeinde Aßling fordert den Deutschen Bundestag, Bundesverkehrsminister Scheuer, die Bayerische Staatsregierung und die DB Netz AG auf, an der im Bundesschienenwegeausbaugesetz als Ausbaustrecke gelisteten Bestandsstrecke München-Rosenheim, aktive Lärmschutzmaßnahmen wie bei Neubaustrecken zu errichten. Spätestens bei der Eröffnung des Brennerbasistunnes (vrsl. im Jahr 2026), soll so die Gesundheit der Bahnanlieger im Landkreis Ebersberg geschützt werden.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden, dem Kreistag und den Mandatsträgern in Bundestag und Landtag, diese Forderung weiter zu verfolgen, bis Lärmschutzmaßnahmen wie bei Neubaustrecken garantiert sind.
Eine weitere Lärmzunahme ist unter anderem durch die von der Bayerischen Staatsregierung angekündigte Verdoppelung der Güterzugzahlen, durch die Verkehrszunahme infolge der Reduzierung der Trassenpreise sowie durch die in wenigen Jahren anstehende Eröffnung des Brennerbasistunnels absehbar.
Die Forderung nach Gleichstellung des Lärmschutzes von Ausbau- mit Neubaustrecken, folgt aus der Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundestags vom 28.1.2016 zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für „Menschen und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ (Drucksache 18/7365 vom 26.1.2016, „TEN-T-Beschluss“, für Verkehrskorridore des TEN-TVerkehrsnetzes).
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist es unabdingbar, einen adäquaten Lärmschutz auf allen betroffenen Streckenabschnitten zu fordern, um durch aktive Maßnahmen bestmöglichen Gesundheitsschutz (Vollschutz) vor Bahnlärm in unserer Gemeinde zu erreichen. „Vollschutz“ bedeutet, dass die Lärmobergrenzen von 49 dB(A) nachts sowie 59 dB(A) tagsüber in Wohngebieten wie bei Neubaustrecken allein durch aktive Maßnahmen eingehalten werden.
Gleichbedeutende Initiativen wurden bereits in den Gemeinden Zorneding, Kirchseeon und Vaterstetten eingereicht.
Anmerkung: Schienenstegdämpfer sind hierfür bei weitem nicht ausreichend, um auch nur den bestehenden Lärm ausreichend zu dämmen. In einer Pressemeldung der SZ aus Sachsen wird von Seiten der Bahn von dieser Maßnahme zugunsten einer Mauer davon abgesehen, da sie als wenig wirksam eingestuft wird.
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