Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Harz IV

Sanktionen widersprechen Grundgesetz.

30.11.18 –

Statement von Kreisrat und Anzinger Gemeinderat Reinhard Oellerer:

"Der Leiter des Ebersberger Jobcenters hält die Sanktionen für Empfänger von Hartz IV bei bestimmten Regelverstößen für unverzichtbar. Ich bin mir sicher, dass sie verfassungswidrig sind. Eine entsprechende konkrete Normenkontrollklage eines Thüringer Sozialgerichts liegt dem Bundesverfassungsgericht vor und müsste demnächst entschieden werden.

Der breiten Öffentlichkeit ist nicht bekannt, dass die ohnehin unzureichenden Hartz IV-Sätze von derzeit 416 € im Monat im Extremfall bis auf Null gekürzt werden können, wenn mehrere Regelverstöße vom Jobcenter mit Sanktionen belegt werden. Solche Vergehen müssen nicht mit Schlamperei und mangelndem Engagement der Kunden zu tun haben, oft beruhen sie auf fehlendem Wissen über die komplizierten Bestimmungen des deutschen Sozialrechts oder im Falle von Flüchtlingen auf schlechten Deutschkenntnissen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Hartz IV-Regelsatz vom      9. Februar 2010 festgestellt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschen-würdigen Existenzminimums jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Es braucht keine besonderen juristischen Kenntnisse, um im Umkehrschluss festzustellen, dass die Menschenwürde eben nicht mehr gewährleistet ist, wenn die staatlichen Sozial-leistungen auf Grund einer Sanktion dieses Mindestmaß unterschreiten.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik in Deutschland Abschied nimmt von den Dogmen des Neoliberalismus. Die Regelungen des Sozialhilferechts basieren derzeit auf einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Menschen, denen es wirtschaftlich nicht gut geht, auf dem bedingungslosen Kampf gegen Missbrauch. Das ist eigentlich nicht das Menschenbild des Grundgesetzes. Ganz bestimmt ist es kein christliches.

Wir Grünen haben konkrete Vorschläge für eine Abkehr von Hartz IV vorgestellt. Und auch die SPD beginnt zu begreifen, dass nur der Abschied von der Agenda 2010 sie aus ihrem Wahl- und Umfragetief befreien kann."

Reinhard Oellerer
Gemeinde- und Kreisrat, Anzing

Artikel aus der Ebersberger Süddeutschen Zeitung vom 28. November 2018: Hilfreiche harte Hand


Position der Grünen: 

"Die Grundsicherung selbst muss besser vor Armut schützen. Auch wer von Grundsicherung lebt, darf nicht an den Rand gedrängt werden. Wir wollen den Regelsatz für Erwachsene und Kinder neu berechnen und erhöhen. Die Regelbedarfe müssen den tatsächlichen Bedarf decken, auch für die Teilhabe am sozialen Leben. Auch für Bücher, Kino und Fahrscheine muss es reichen – für Erwachsene und Kinder. Wir setzen in der Grundsicherung nicht auf Sanktionen, sondern auf Motivation, Anerkennung und Beratung. Daher wollen wir die Sanktionen abschaffen, insbesondere die Sonderregeln für unter 25-Jährige."

(https://www.gruene.de/themen/gruene-themen-von-a-bis-z/wir-machen-den-sozialstaat-sicher-und-zukunftsfest.html)
 

Das verfassungsrechtliche Existenzminimum im „Hartz IV“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmini-mums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

 

 

Kategorie

Asyl/Integration | Demokratie | Soziales

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