Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Nachgefragt: Hochwasserschutz für Glonn

16.08.21 –

Die GRÜNE-Fraktion im Marktgemeinderat Glonn stellte gleich nach den verheerenden Hochwassern dieses Sommers Anfragen zum Hochwasserschutz für Glonn und brachte dazu Anträge ein.

Am 18.07.2021 schrieb die Fraktion an Bgm. Oswald

Die Notwendigkeit eines Hochwasserschutzes für Glonn ist spätestens seit der Überflutung im Jahre 2002 bekannt! Seitdem wurde das Thema in zahlreichen Gemeinderatssitzungen besprochen, es wurden mehrere Planungen aufgestellt und diskutiert - konkrete Maßnahmen gibt es jedoch immer noch nicht“.

Die Fraktion beantragte, das Thema Hochwasserschutz für Glonn kurzfristig als eigenen TOP in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2021 aufzunehmen – und stellte konkrete Fragen etwa zu den Gründen für den Stillstand bei den Planungen.

Die Beratung im GR wurde aus zeitlichen Gründen abgelehnt. Als „Hauptgründe“ für den Stillstand nannte Bgm. Oswald:

·       Die naturschutzfachliche Gesetzgebung und deren Auslegung

·       Die Bereitschaft Flächen zur Verfügung zu stellen 

·       Entscheidungen des Gemeinderates

Darauf richtete die Fraktion am 29.07.2021 eine Anfrage an die untere Naturschutzbehörde im LRA Ebersberg, mit der Einleitung:

„Die Notwendigkeit eines Hochwasserschutzes für Glonn ist seit der Überflutung im Jahre 2002 bekannt! Seitdem wurden mehrere Planungen vorgestellt und das Thema in zahlreichen Gemeinderatssitzungen besprochen und diskutiert. Auch in Ihrem Hause ist das Thema lange bekannt. Konkrete Maßnahmen gibt es jedoch immer noch nicht. … Jedenfalls ist jegliche Verzögerung beim Thema Hochwasserschutz unverantwortlich!“

Es wurden konkrete Fragen gestellt:

·       Welche Vorgaben (europäisch und / oder national) wenden Sie bei der Ablehnung der vom Gemeinderat Glonn beschlossenen 'Variante 1' konkret an? Bitte genaue Benennung!

·       Sind diese Vorgaben absolut, also ohne jegliche Möglichkeit einer Auslegung oder Abwägung durch die örtlich zuständige (also Ihre) Behörde? Oder gibt es Auslegungsmöglichkeiten?

·       Sollte dies der Fall sein: Sind Sie bereit, Vorgaben so auszulegen, dass der Hochwasserschutz für Glonn mit der 'Variante 1' einen großen planerischen Schritt vorankommen bzw. realisiert werden könnte?

·       Reagieren Sie bei Ihren Entscheidungen auch auf Veränderungen(immer schneller fortschreitender Klimawandel)und Ereignisse(aktuelle Katastrophen,nahezu täglich)?

·       Wie lautet Ihre Antwort auf die Gegenüberstellung, die sich in Glonn immer mehr verbreitet und in der Frage mündet: 

Was geht vor: Der Schutz von Menschenleben und erheblichen Wirtschafts- und Kulturwerten – oder: Der Schutz von Kalktuffquellen und dem Bayerischen Löffelkraut (deren dauerhafte Schädigung durch eine kurzzeitige Überflutung wohl angezweifelt werden kann)?

Frank Burkhardt, der kommissarische Leiter der uNB, antwortete ausführlich und bestätigte die Ablehnung der vom Glonner Gemeinderat beschlossenen ‚Variante 1‘. 

Er schrieb u.a.: 

„Für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen ist ein Planfeststellungsverfahren im Sachgebiet 44 – Immissionsschutz, Wasserrecht im Landratsamt Ebersberg durchzuführen. Ein solches ist bislang nicht formell eingeleitet.“ 

Hinsichtlich der konkreten Fragestellungen verweist Herr Burkhardt auf Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde, insbesondere auf die vom 29.11.2017.

Zu einem Punkt schreibt er konkret: „Eine Wertung zwischen Schutz des Menschen und wirtschaftlichen und kulturellen Werten und vorhandener naturschutzfachlich wertgebenden und besonders geschützten Bereichen ist nicht Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde. Die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Hochwasserschutz in der Gemeinde Glonn wird nicht in Frage gestellt“

Schließlich weist Herr Burkhardt darauf hin, „dass die Gemeinde Glonn für das (Planfeststellungs-)Verfahren verantwortlich ist und es einleiten muss. Sollte es dabei erheblich voneinander abweichende Auffassungen zwischen Gemeinde und der unteren Naturschutzbehörde geben, so müssen diese dann letztlich vor Gericht entschieden werden“

Die Antwort von Herrn Burkhardt führte zur weiteren Anfrage und einem Antrag der Fraktion, die Bgm. Oswald und den anderen Fraktionen am 06.08.2021 übermittelt wurden.

Darin wird speziell wegen des – nicht eingeleiteten – Planfeststellungsverfahrens angefragt und zu den Verhandlungen mit Grundbesitzern. 

Schließlich wird der Antrag gestellt, das Thema schnellstmöglich auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen und hier ausführlich zu behandeln – und dabei erneut Experten hinzuzuziehen. 

Als weiterer zu beachtender Aspekt wurde angemerkt: 

„Im Hinblick auf die Hochwasserereignisse dieses Jahres ist es zudem dringend geboten darüber nachzudenken, ob die vorliegenden Planungen noch sinnvoll sind oder angepasst werden müssen.“

Die Antwort auf die Anfrage steht noch aus.

Sigi Bertolan

Kategorie

Energie und Klima | Naturschutz/Flächenfraß

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