Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Windenergie im Forst – von 10H abrücken

Antrag der Kreis-Grünen abgelehnt

Warum werden bei den Planungen nicht die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angewandt? Warum wird immer noch an 10H fest gehalten?

10.07.22 –

Beantragt wurde, dass sich der Kreistag bei der Frage, welche Bereiche im Ebersberger Forst von der Windkraft freigehalten werden sollen, an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen hält.

Das  lehnte eine Mehrheit im Umweltausschuss den ab.

Die Windenergie ist ein enorm wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Klimakrise. Darüber hinaus hat der Ausbau der erneuerbaren Energien inzwischen auch eine sicherheitspolitische Dimension. Durch mehr Windenergie werden fossile Abhängigkeiten von autoritären Staaten verringert und eine Wertschöpfung vor Ort ermöglicht.

Aber anscheinend ist das der Mehrheit der Kreissrät*innen im Umweltausschuss immer noch nicht klar. Sonst hätten sie nicht gegen den Antrag der Grünen gestimmt.

Im neuen Energiesofortmaßnahmenpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – ist das Kernstück die Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) soll einen neuen § 2 erhalten, mit der Überschrift „Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien“. Sein Inhalt soll lauten:

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“

Die fünf Windräder im Ebersberger Forst sind somit nicht nur ein wichtiger Beitrag des im Meilensteinplan des Landkreises Ebersberg festgelegten Ziels, ab dem Jahr 2030 unabhängig von fossilen Energieträgern zu sein, sondern helfen auch bei der Erfüllung der übergeordneten klima- und sicherheitspolitischen Ziele.

Vor diesem Hintergrund hat die neue Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der Windenergie entschieden zu beschleunigen und die Rahmenbedingungen hierfür deutlich zu verbessern. So sollen u.a. die Mindestabstände zu Wetterradaranalgen reduziert werden.

Als Abwägungsentscheidungen werden in der Gesetzesbegründung u.a. die Belange des Landschaftsbildes, des Immissionsschutzrechts, des Naturschutzrechts genannt. Die Regelung zielt darauf ab, in den Abwägungsentscheidungen eine grundsätzliche Priorisierung zugunsten der erneuerbaren Energien zu erreichen.

Darüber hinaus wird eine Verhinderungsplanung in Form von pauschalen, wissenschaftlich unbegründeten, Abstandsregelungen wie 10H kritisch gesehen. Selbst die Bayerische Staatsregierung hat inzwischen angekündigt, Ausnahmeregelungen von 10H zu schaffen. Diese Ausnahmen umfassen auch die Errichtung von Windrädern in Forstgebieten.

Die Verwaltung sieht sich derzeit an den Beschluss des Kreistags vom 27.01.2020 gebunden. Dieser lautete:

[…]
12. Als Bereiche, die von Windkraft freigehalten werden sollen, sieht der Kreistag derzeit:
- Abstandsflächen nach der 10H-Regelung
- FFH-Schutzgebiet
- 15 km-Radius des Wetterradars Isen
- Wasserschutzgebiete
- Wildruhezone
- Bereiche südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug)“

Dieser Beschluss grenzt die Planung der fünf Windenergieanlagen im Forst, vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage, unnötig ein. Insbesondere durch die 10H-Regelung sowie dem Mindestabstand zum Wetterradar Isen, werden große Flächen, die nach Naturschutzrechtlicher Prüfung für geeignet befunden wurden, ausgeschlossen. Neue 6-MW-Windanlagetypen könnten sich somit aufgrund der geringen verbleibenden Planungsflächen in sogenannten Turbulenzzonen gegenseitig beeinträchtigen.   Um den maximalen Windenergieertrag und eine optimale Nutzung zu gewährleisten, ist daher eine Neufassung des Beschlusses vom 27.01.2020 nötig.

Im Ratsentscheid am 16.05.2021 hat sich eine Mehrheit der Landkreisbürger*innen für die Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst ausgesprochen. Die Einhaltung der 10H-Abstandsregelung war in diesem Entscheid nicht enthalten.  Die Fragestellung des Ratsentscheids lautete damals: „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Ebersberg zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und zur Förderung der Landschaftspflege, die ihm zur Verfügung stehenden grundstücksrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um darauf hinzuwirken, dass im Ebersberger Forst maximal fünf Windräder errichtet werden?“

Kategorie

Energie und Klima

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