Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

SWW veranstaltet Pressekonferenz um Gehör zu bekommen

14.04.11 –

Bei einer Pressekonferenz der "Südbayerischen Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte" (SWW) nahm Bezirksrätin Waltraud Gruber an einer Podiumsrunde zum Raumproblem der SWW Stellung.

Verhärtete Fronten bei den Verhandlungen mit dem Bezirk Oberbayern veranlasste die SWW den Weg über eine Pressekonferenz zugehen. Der Bezirk Oberbayern ist bisher nicht bereit den Investitionskostensatz für neu erforderliche Räume zu übernehmen. Er führt die hohe Raummiete als Grund an. Die Einrichtung müsste dann im September 33 mehrfachbehinderte Menschen abweisen (siehe dazu Hintergrundinformation der SWW).

Schon im Dezember 2010 hat die Grüne Bezirkstagsfraktion die SWW besucht und aufgrund der dargestellten Problematik beim Bezirkstagspräsidenten eine Anfrage gestellt. Nach wie vor stellen der ungeklärte Verhandlungsstand und die Zwangslage der SWW ein großes Problem dar.

Der Bezirkstagpräsident argumentiert damit, dass der Investitionskostensatz mit anderen Einrichtungen vergleichbar sein muss und führt dazu den durchschnittlichen Investitionsfördersatz für Förderstätten in Oberbayern von 4,00 € bis 4,50 € auf.

Dabei beachtet der Bezirkstagspräsident Herr Mederer nicht, dass nach dem Sozialhilfegesetz (SGB 12 § 75) zuerst die Leistung mit vergleichbaren Einrichtungen verglichen werden muss. Erst bei gleicher Leistung können die Kosten mit anderen Einrichtungen verglichen werden.

Damit also nicht "Äpfel mit Birnen verglichen werden" muss z.B. beachtet werden wie viele Personen die Räume benutzen, was in diesen Räumen gemacht wird, ob sich am Anfang nach Neubelegung eine Unterbelegung ergibt (denn der Investitionskostensatz wird pro Person berechnet), dass es sich hier um Menschen mit Mehrfachbehinderungen handelt und vieles mehr. Die Kosten für die Räume sollen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung mit abgestuften Betrachtungszeiträumen (5/10 Jahre) unterzogen werden um die wirtschaftlichere Lösung zu finden.

Die politischen Parteien sind nicht in die Verhandlungen der Verwaltung eingebunden. Klagen über die Verhandlungspraxis des Bezirks Seitens der WfbM und Förderstätten erreichen uns viele. Verhandlungen mit der Bezirksverwaltung, die früher einen Tag gedauert haben ziehen sich jetzt oft über viele Monate hin, wie auch bei der SWW. Etliche Fälle landen vor dem Schiedsgericht.

Beim Werkstättentag des Bezirks Oberbayern am 28.Oktober 2010 haben die Vertreter der Werkstätten für behindert Menschen (WfbM) auf die immer schlechter werdende Verhandlungspraxis der Sozialhilfeverwaltung des Bezirks von Oberbayern hingewiesen:
"Bei den Verhandlungen zeigte sich in neuerer Zeit, dass der in früheren Jahren gelebte partnerschaftliche Geist und die gemeinsam getragene Verantwortung für ein zufriedenstellendes Ergebnis nicht mehr im Mittelpunkt stehen. Die Verhandlungspartner der Bezirksverwaltung haben sich in vielen Positionen einseitig festgelegt und lassen keinen Verhandlungsspielraum mehr erkennen. Somit wird die zukünftige Zusammenarbeit mehr und mehr durch juristische Verfahren geprägt sein."

Wir vermuten, dass der finanzielle Druck auf die Bezirke und die massiven Einsparungen im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung die Verhandlungspraxis der Bezirksverwaltung auf fragwürdige Weise verändert hat.

Unser Resümee: Mit den Einrichtungen ist wieder der partnerschaftliche Dialog auf sachlicher Ebene zu suchen. Letzten Endes sind die Träger und der Bezirk für den Betrieb der Einrichtungen und für die Menschen mit Behinderungen verantwortlich.

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