Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Sparkassengebäude - das Gutachten

Stellungnahme des Prüfungsverbands hier nachzulesen

Fraktionssprecherin Waltraud Gruber: "Das lässt ein desaströses Licht auf die Amtsführung fallen."

03.02.20 –

Rede von Waltraud Gruber zur Kreistagssitzung vom 27.1.20 - es gilt das gesprochene Wort:

Noch vor 1 ½ Jahre überschrieb ich in meiner Stellungnahme den überstürzten Kauf des Sparkassengebäudes mit  „Pleiten, Pech und Pannen“. Doch es ist alles noch viel schlimmer als Anfangs gedacht. Meine Einschätzung heute „Tricksen, tarnen, täuschen“.

Wer den Prüfungsbericht gelesen hat, ist fassungslos. Unsere Fraktion hat gründlich recherchiert und wir können es immer noch kaum glauben, wie es zu diesem übereilten, unsachgemäß vorbereiteten Kauf kommen konnte.

Tricksen: Was ist passiert? Der Landkreis kaufte das Gebäude zur Landratsamtserweiterung für rund 12 Mio. € und gab geschätzte 3,3 Mio. für die Sanierung an. Das schien ein wahres Schnäppchen zu sein. Doch es wurde versäumt, vor dem Kauf eine Untersuchung des Zustands des Gebäudes vorzunehmen, auch ein Raumprogramm gab es nicht. So waren zur Kaufentscheidung weder der Bedarf, noch der Zustand des Gebäudes, noch die zu erwartenden Umbaukosten bekannt.

Wie konnte es geschehen, dass die üblichen Preistreiber jeder Sanierung -  Brandschutz, energetische Sanierung, Schadstoffe, EDV, Haustechnik – nicht genau in den Blick genommen wurden? Hatte da niemand eine Checkliste, gebräuchliche Kalkulationsblätter für Umbauten, damit eine seriöse Kostenaufstellung mit allen Kosten vor dem Kauf möglich war? Die gibt es doch in allen Betrieben?

Der zweite gewaltige verwaltungstechnische Fehler war es – wie in Kapitel 3 festgestellt wird -  dass ab dem Tag einer Mail des SG 13 an den Landrat, in der die erkennbaren Kostenrisiken dargestellt werden, bis zur Kaufentscheidung des Landkreises im Oktober 2016 das Liegenschaftsamt nicht mehr eingebunden wurde.

Es wäre aber besonders wichtig gewesen, die Expertise des hauseigenen Liegenschaftsamts zu nutzen. Ja es ist ein Muss, seine eigene Fachabteilung mit einzubeziehen. Was für eine Amtsführung ist das denn? Die eigene Fachabteilung auszuschließen, weil sie dem Kauf kritisch gegenüber stand.

Der Landrat wollte das Gebäude unbedingt – leider trifft hier die Redewendung zu „koste es was es wolle.“

Auch auf unsere Nachfrage im Kreistag im Oktober 2016 wurde uns versichert, dass es ein Gutachten gäbe – das geht auf das Konto Täuschen. Da es keines gab, wurde die Katze im Sack gekauft, wir Kreisräte wurden schlichtweg angelogen.

Dann stiegen die Kostenschätzungen bis zum Oktober 2017 zunächst auf 11 Mio. €,  bis Juli 2018 auf mindestens 15 Mio. Aktuellere Schätzungen gehen von mindestens 27 Mio. bis 35 Mio. aus.

Täuschen: Uns Kreisräte wurde nur scheibchenweise mit gehöriger Zeitverzögerung allmählich das Ausmaß der Misere deutlich. So wurden uns in Sitzungen, in denen die Kostensteigerung für die Sanierung der Verwaltung schon bekannt war, diese nicht genannt. Ja sogar wieder kurzfristig aus einer Sitzungsvorlage gestrichen. Über einen großen Zeitraum wurden uns die mittelfristigen und langfristigen Sanierungskosten verschwiegen.

Nach §3 der Geschäftsordnung und nach der Landkreisordnung ist die Stellung der Kreisräte so definiert: „Der Kreistag ist die durch Wahlen berufene Vertretung der Kreisbürgerinnen und –bürger. Er überwacht die gesamte Kreisverwaltung in allen Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises.“ Die Kreisräte also falsch und unvollständig zu informieren, ist daher eine Verletzung der rechtlich definierten Voraussetzungen unserer Tätigkeit als Mandatsträger.

Unsere Fraktion hat bereits mit Antrag vom Juli 2018 ein Gutachten des BKPV zu den Vorgängen um den Kauf des Sparkassengebäudes beantragt.

Dass diese Prüfung über 1 1/2 Jahre gedauert hat und 57 Seiten umfasst zeigt, wie umfangreich die Fehlleistungen sind, die sich all die Jahre hinziehen und wie aufwändig die Recherche des kommunalen Prüfungsverbands war.

Was ich besonders verletzend finde ist, dass der Landrat die Öffentlichkeit im Zweifel gelassen hat, ob denn auch die Kreisräte eine gewisse Mitschuld träfe – sie sich angeblich nicht richtig informiert hätten. Doch genau dazu waren wir nicht in der Lage, weil wir als ehrenamtlich arbeitende Vertreter der Bürgerinnen und Bürger nicht nur unvollständig, sondern sogar wissentlich falsch informiert wurden.

Auch noch vor ein paar Wochen gab es eine Stellungnahme der Verwaltung an die Presse mit dem Wortlaut „ob den ehrenamtlich agierenden Kreisräten Vorwürfe zu machen sind – darüber mache das Gutachten keine Aussage.“ Und genau das Gegenteil ist der Fall, was aus dem Gutachten in Kapitel 5.4 in aller Ausführlichkeit dargestellt wird.

Und das trifft mich auch menschlich. Der Landrat muss seine Fehler eingestehen und die Verantwortung übernehmen. Er hätte diese Aussage öffentlich richtig stellen müssen. Uns Kreisräte ins Spiel zu bringen und zu versuchen die Verantwortung abzuschieben ist ein ganz schlechter Stil. Stattdessen schreibt der Landrat in einem öffentlichen Brief – dass wir (SPD und GRÜNE) die „angenehme und kollegiale parteiübergreifende Zusammenarbeit nun auf dem Altar des Wahlkampfs zerschlagen“. 

Resümee:

Die Empfehlung zum Ankauf des Kreissparkassengebäudes als zweiten Standort für die Erweiterung des Landratsamts bei höchst oberflächlicher Prüfung der Eignung des Gebäudes für diesen Zweck war die wohl größte fachliche Fehlleistung der vergangenen Wahlperiode. Die Einschätzung des erforderlichen technischen und finanziellen Aufwands für die Sanierung, Modernisierung und Ertüchtigung wurde viel zu spät vom Landratsamt veranlasst.

Der Landkreis hat bisher ca. 14 – 15 Millionen Euro für Kauf, Unterhalt und Planungsleistungen investiert.

Die Raumnot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt aber weiter bestehen und ihre Behebung wird noch Jahre in Anspruch nehmen und erhebliche Investitionen erfordern.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte konnten ihrer Überwachungsfunktion der Verwaltung wegen Fehlinformationen nicht nachgehen.

Das lässt ein desaströses Licht auf die Amtsführung fallen. 

Das Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands können Sie hier nachlesen " Kostenentwicklung bei der geplanten Sanierung des ehemaligen Kreissparkassengebäudes"

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