Menü
11.06.23 –
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Das Rad-Volksbegehren ist unzulässig. Der Grund: Der Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid greife in Teilen in Kompetenzen des Bundes ein und eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht. Die Menschen in Bayern werden folglich nicht für das Volksbegehren unterschreiben und auch nicht in einem Volksentscheid abstimmen können.
Thomas von Sarnowski, Kreisrat Ebersberg, Landtagsdirektkandidat und Parteivorsitzender der GRÜNEN Bayern: „Unabhängig der gerichtlichen Entscheidung bleiben die berechtigten Sorgen und Anliegen der Menschen bestehen. 100.000 Menschen haben unterschrieben und wollen ein Radgesetz für Bayern, das diesen Namen auch verdient. Und nicht nur Söders Radgesetzchen, das nur auf Druck des Volksbegehrens überhaupt erst zustande gekommen ist. Jetzt gibt es nur noch einen Weg, um in Bayern ein echtes Radgesetz zu bekommen: Wir machen die Landtagswahl am 8. Oktober zum Volksentscheid über sichere Radwege.“
Weitere Informationen und Zitate finden Sie hier in der gemeinsamen Pressemitteilung des Bündnisses "Radentscheid Bayern".
Kategorie
Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.