Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Naturschutzrichtlinie für Anzing

Die Grünen im Gemeinderat haben eine Naturschutzrichtlinie beantragt. Demnach sollen Gemeindegebiete definiert werden, die aus Gründen des Naturschutzes, der Bewahrung ausreichender Flächen für die Landwirtschaft sowie der Erholung der Bürgerinnen und Bürger von der Versiegelung durch Wohn- oder Gewerbebebauung freizuhalten sind.

16.01.16 –

Nach Überzeugung der beiden Gemeinderatsmitglieder Judith Lack und Reinhard Oellerer gehören dazu mindestens alle Gebiete nördlich der Autobahn, die Bereiche der auf dem Gemeindegebiet befindlichen Abschnitte der regionalen Grünzüge, die Bereiche der Biotopverbundszonen auf der Endmoräne sowie im Sempttal.

Außerdem sollten in diese Richtlinie weitere ökologische sowie ortsplanerische Kriterien einbezogen werden.

Für die Erarbeitung der Richtlinie sollen externe Fachleute mit herangezogen.

Hintergrund des Antrags ist die drohende Flächenversiegelung. Der Großraum München erfährt bereits derzeit einen hohen Zuzug. Für den Landkreis Ebersberg sollen es in den nächsten 15 Jahren circa 15000 Menschen sein. Ähnlich hoch ist auch die Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Metropolregion. Dem entsprechend steigen die Grundstücks- und Immobilienpreise erheblich. Diesem Druck einfach nachzugeben würde zu einer unverantwortlichen Zersiedelung Anzings führen.

Es ist deshalb aus Sicht der Grünen von großer Bedeutung, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass bestimmte landschaftlich unverzichtbare Bereiche dauerhaft verschont bleiben. Anzing gehört bereits jetzt zu den Gemeinden im Landkreis mit einem hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet (16,6%).

«Den Antrag können Sie hier einsehen»

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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