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04.10.23 –
Alle Kommunen müssen bis 2028 verpflichtend eine Wärmeplanung erstellen. Bis Dezember 2023 können die Gemeinden noch 90 % Förderung dafür erhalten. Gemeinderat Max Maier: „Es lohnt sich also die Wärmeplanung noch in diesem Jahr anzugehen.“ Dazu hat er einen Antrag in den Emmeringer Gemeinderat eingebracht:
Die Gemeinde Emmering leitet eine kommunale Wärmeplanung ein. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt Personal und Ressourcen für die Konzeption und die Umsetzungsplanung einzuplanen, Fördermöglichkeiten zu erkunden und Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen. Gegebenenfalls kann die Verwaltung externe Hilfe bei der Planung in Anspruch nehmen.
Begründung:
Die kommunale Wärmeplanung wird bis 2028 verpflichtend für alle Kommunen in Deutschland kommen. Es ist vorausschauend schon jetzt die Weichen dafür zu stellen. Zumal die Fördergelder des Bundes jetzt sehr hoch sind (90 % bis Dezember 2023). Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen. Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung ermöglicht den Bürgern ihre zukünftige Wärmeversorgung zu planen, wie es im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vorgesehen ist. Optimal sind Wärmenetze, die Verbraucher und Erzeuger verbinden. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. So können kommunale Wärmenetze von verschiedenen Wärmequellen gespeist werden, z.B. gewerbliche Abwärme, Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen...
Die Wärmenetze sind in jedem Fall zukunftsorientierte Infrastrukturmaßnahmen mit Nachhaltigkeitsgarantie – gerade auch im ländlichen Raum. Zum Teil ist diese Nutzung dann gegenüber der Einzelversorgung deutlich effizienter und kostengünstiger. Bei der Erstellung von Wärmekonzepten sollen die Bürger möglichst von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert und eingebunden werden. Sie sind es, die ihre Häuser und Wohnungen später an neue Heizsysteme anschließen lassen. Die Förderbedingungen sind sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 % Förderung erhalten, finanzschwache Kommunen sogar 100 %. Ab 2024 sinken die Fördersätze auf 60 bzw. 80 %. Gefördert wird auch die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch externe Dienstleister.
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