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04.03.13 –
Hintergrund:
Die Energiewende soll im Landkreis Ebersberg dezentral umgesetzt werden. Der Bau von Windrädern, sowie der weitere Ausbau von Bioenergie oder Photovoltaik, wird unsere Kulturlandschaft verändern. Es bietet sich aber auch die Chance, die Wertschöpfung der Energieerzeugung und der Energieverteilung in der Region zu halten. Dazu bedarf es einer Organisationsstruktur, die über Gemeindegrenzen hinweg abgestimmt und von den Gemeinderäten befürwortet wird.
Der landkreisweite "Arbeitskreis Bürger- und Kommunalbeteiligungsmodelle" erarbeitete eine Organisationsstruktur für zwei Landkreisenergiegenossenschaften, die hier vorgestellt werden. Die Satzungsentwürfe wurden den Bürgermeistern des Landkreises vorgestellt und grundsätzlich befürwortet.
Die geplanten zwei Landkreisenergiegenossenschaften sind keine Konkurrenz zu anderen Energiegenossenschaften im Landkreis Ebersberg. Sie dienen dazu, die anderen Energiegenossenschaften zu ergänzen, zusammenzuführen und in einen größeren Rahmen zu stellen.
= Landkreisgenossenschaft= Dachgenossenschaft=interkommunale Genossenschaft
Sie soll als interkommunale Genossenschaft im Landkreis Ebersberg unter Beteiligung der Gemeinden und des Landkreises gegründet werden. Als Dachgenossenschaft hat sie auch den Zweck andere Energiegenossenschaften des Landkreises einzubinden.
Die Idee besteht im Wesentlichen darin, die Nutzung der regenerativen Energien (Sonne, Wind, Wasser, Erdwärme, Biomasse, Holz) und die Einsparung von Energie im Landkreis zu fördern um dadurch mittel- bzw. langfristig die Unabhängigkeit von den marktbeherrschenden Energiekonzernen zu erreichen. Auch die Übernahme der Stromnetze bei Auslaufen der Konzessionsabgabe-Verträge ist angedacht, um eigene Verteilungswege für erneuerbare Energien dauerhaft zur Verfügung stellen zu können.
Die interkommunale Genossenschaft will durch eigene Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien auch die Bevölkerung für diese Idee gewinnen und ermöglicht es den einzelnen Bürgern, sich über die "Bürger-Energiegenossenschaft" (siehe unten 2.) an den Projekten zu beteiligen.
Mitgliedschaft
Mitglieder können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen) sowie Energiegenossenschaften aus dem Landkreis Ebersberg werden, deren Zweck die regenerative Energieerzeugung und -versorgung im Landkreis Ebersberg ist.
Der Geschäftsanteil beträgt 5.000,00 EUR.
Gegenstand des Unternehmens ist:
Die Genossenschaft kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung und -einsparung dienlich sind. Sie kann Bereiche dieser Tätigkeiten auf Dritte, z.B. Bürgergenossenschaften im Landkreis Ebersberg übertragen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Dabei sollen die Vertreter der Bürgergenossenschaften mit mindestens einem Drittel, die Vertreter der Kommunen mit mehr als der Hälfte vertreten sein.
= Bürgerenergiegenossenschaft
Die Bürgerenergiegenossenschaft eG wird gegründet, um nachhaltige Projekte im Bereich der regenerativen Energien zu realisieren. Dies soll dezentral mit finanzieller und ideeller Bürgerbeteiligung geschehen.
Um die Wende hin zu den erneuerbaren Energien zu beschleunigen, soll die Gesellschaftsform der Genossenschaft dazu dienen, auch größere Anlagen zu realisieren und die Beteiligungsmöglichkeit von Bürgern auch mit kleineren Anteilen zu ermöglichen.
Die demokratische Mitbestimmung aller Mitglieder - unabhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung - ist durch die Satzung (eine Stimme pro Mitglied) sichergestellt.
Die Genossenschaft bildet den Rahmen für die Initiierung, Errichtung und Verwaltung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Für spezielles Fachwissen, das nicht in der Genossenschaft verfügbar ist, werden externe Fachleute beauftragt.
Die Bürgerenergiegenossenschaft eG pachtet geeignete Flächen (zum Beispiel für Photovoltaik-Anlagen) an. Die Auswahl der Standorte, sowie die Prüfung der Eignung der entsprechenden Flächen, erfolgt in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern der Bürgerenergiegenossenschaft eG. Die Genossenschaft kann genauso Plattform für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Biomasseanlagen, zentralen Wärmeversorgungsanlagen und/oder Wärmenetzen oder anderer Energien sein. Auch Energieeinsparung gehört zum Wirkungsbereich der Energiegenossenschaft (z.B. Energiespar-Contrakting)
Die Finanzierung der Anlagen:
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können erwerben: natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts soweit sie zum Zeitpunkt des Beitritts ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis Ebersberg haben oder Eigentümer einer Immobilie im Landkreis Ebersberg sind.
Der Geschäftsanteil beträgt 500,00 EUR.
Gegenstand des Unternehmens ist:
Die Genossenschaft kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung und -einsparung dienlich sind.
Von: Waltraud Gruber
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