Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In viele Briefkästen darf keine Wahlwerbung

Sind unsere Informationen wirklich unerwünscht?

20.08.17 –

Viele Briefkästen sind mit dem Vermerk versehen: "Bitte keine Werbung!"
Unter anderem das GRIBS Kommunalbüro weist darauf hin, dass dieser Hinweis wirklich ernst zu nehmen sei: [...] "Wenn sich auf einem Briefkasten ein werbeabwehrender Aufkleber befindet, muss dies auch bei der Verteilung von Wahlkampfzeitungen oder sonstiger Parteiwerbung respektiert werden.Trotz der besonderen rechtlichen Stellung von Parteien ist Wahlwerbung nach aktueller Rechtsprechung grundsätzlich wie gewöhnliche Werbung zu behandeln. ´Dem Recht der Parteien, ihrer politischen Tätigkeit ungehindert nachgehen zu können, entspricht keine Pflicht der Bürgers, sich von den Parteien informieren lassen zu müssen.` (NJW 2002, Heft 5, S. 380). Die Übersendung von Werbematerial trotz eines erklärten entgegenstehenden Willens stellt eine Besitz- bzw. Eigentumsstörung und darüber hinaus eine Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar [...]
Bei Zuwiderhandlung, also dem Einwerfen ausdrücklich unerwünschter (Wahl-)Werbung, drohen der Parteigliederung Unterlassungsbegehren mit möglicherweise erhebliche Rechtsanwaltgebühren. Der Grüne Ortsverband Ebersberg sieht sich daher gezwungen, den Haushalten mit entsprechendem Hinweis auf dem Briefkasten die Grüne Zeitung zur Bundestagswahl und die Kurzinformation über unsere Bundestagskandidatin Anna Maria Lanzinger vorzuenthalten. Wir bedauern dies sehr, denn wir glauben, dass viele Menschen, die darauf bedacht sind, nicht mit Papier-kostender Reklame "vermüllt" zu werden, eigentlich unseren Grünen Themen gegenüber aufgeschlossen sind. Ihnen würden wir besonders gern unsere Grünen Anliegen nahe bringen, dürfen es aber nicht, bzw. nur an den Infoständen, wo das Material natürlich auch ausliegen wird.

Grundsatzurteil gefragt!
Wünschenwert wäre unseres Erachtens, dass das Verteilen politischer Schriften im öffentlichen Raum grundsätzlich einmal gesetzlich geregelt würde - die Urteile dazu sind nämlich widersprüchlich.
Außerdem sollte geklärt werden, ob Wahlwerbung der Parteien mit kommerzieller Reklame gleichzusetzen ist. Falls das, wie zu hoffen, gegenteilig beschieden würde, könnte jedeR, die/der einen Briefkasten hat, wieder von unseren spannenden und lehrreichen Grünen Infos profitieren.

Von: Bettina Goldner

 

 

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