Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Ebersberg: Keine Zirkusse mit Wildtieren bei uns!

Seit Jahren bemühen sich die Grünen vergeblich um ein bundesweites Verbot von Wildtieren im Zirkus. Über einen Antrag auf Beschränkung des Widmungsumfangs kommunaler Plätze versuchen wir auf lokaler Ebene zu verhindern, dass Zirkusse mit Wildtieren b

02.04.12 –

Hier der Wortlaut des Antrags, den wir in den Sozialausschuss des Ebersberger Stadtrats einbringen werden:


Wir beantragen, dass die Stadt Ebersberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Widmungsumfang kommunaler Plätze beschränkt, um auf diese Weise zu verhindern, dass Zirkusse mit Wildtieren dort gastieren können. Die sachliche Rechtfertigung stützt sich auf die Unfallverhütungsvorschrift BGV C 2 (Schausteller- und Zirkusunternehmen) der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. 
Begründung: 
Die in Zirkusbetrieben mitgeführten Tiere müssen entsprechend § 2 TSchG art- und verhaltensgerecht gehalten werden. Diese Forderungen sind in Zirkusbetrieben bereits für domestizierte Tiere schwer, für Wildtiere aber nahezu unmöglich zu erfüllen. Amtstierärztliche Kontrollen offenbaren zum Teil erhebliche Missstände bei der Haltung und die grobe Missachtung der Zirkusleitlinie von 2001. 

Wildtiere in Zirkussen leiden unter den ständigen Transporten, ungeeigneter Unterbringung und unter Dressur und Vorführungen. Viele Zirkustiere werden krank und entwickeln Verhaltensstörungen, was zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen. Neben den anspruchsvollen Haltungsbedingungen stehen spezifische Eigenarten (Sozialverhalten, Stressanfälligkeit, Gefährlichkeit,  

Größe) einer Haltung und Nutzung von Wildtieren in Zirkusbetrieben grundsätzlich entgegen.  

In Ebersberg gastierte zuletzt vor fünf Jahren ein Zirkus mit Wildtieren, in Grafing vor gut einem halben Jahr. Um in Zukunft zu verhindern, dass solche Zirkusse in Ebersberg auf kommunalen (auch: von der Kommune gepachteten) Plätzen auftreten, beantragen wir entsprechend einer juristischen Empfehlung der hessischen Landestierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin die Hürden für die 

Genehmigung dadurch zu erhöhen, dass erst dann ein Pachtvertrag abgeschlossen werden kann, wenn die Versicherung des Zirkus schriftlich bestätigt, für alle Schäden, die durch Tiere entstehen, aufzukommen: 

Vor Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Zirkus muss der Pächter (Zirkusbetreiber) seine Haftpflichtpolice der Kommune vorlegen. Das Ordnungsamt holt von der Versicherung die schriftliche Bestätigung ein, dass die Versicherung für alle Schäden, die durch Tiere entstehen, aufkommt. Bevor diese schriftliche Bestätigung nicht vorliegt, kann kein Pachtvertrag abgeschlossen werden. 

Im Übrigen verweisen wir auf den erfolgreichen fraktionsübergreifenden Antrag auf ein Verbot des Gastierens von Zirkussen mit Wildtieren in der nordrhein-westfälischen Stadt Würselen (vgl.: 

ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp) sowie auf erfolgreiche ähnliche Anträge in Schwerin, Chemnitz, Köln, Kassel, Heidelberg, Speyer, Stuttgart sowie seit 2011 auch in Potsdam, München und Worms.

 

Für die Fraktion der Grünen 

Rosemarie Will,                                           Philipp Goldner

Fraktionsvorsitzende          

 

 

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