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15.07.09 –
Hans Haas hat schon vor Jahren auf einer Bürgerversammlung angemahnt, nicht immer heikle Themen in den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung zu legen. Politisch ist dies fragwürdig, rechtlich ist es zumindest eine Grauzone. Laut der Gemeindeordnung sind Gemeinderatssitzungen nämlich grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Für die Einladung zur Gemeinderatssitzung ist der Bürgermeister verantwortlich.
Wann sind nichtöffentliche Gemeinderatsitzungen zulässig?
Nichtöffentlich dürfen Gemeinderatssitzungen nur abgehalten werden, wenn bei einem Thema der Sache nach zu erwarten ist, dass das Wohl der Allgemeinheit oder der berechtigte Anspruch einzelner betroffen werden. Beispielsweise wenn über die finanzielle Situation eines Bürgers gesprochen würde.
Keine Gründe für eine nichtöffentliche Sitzung:
Nachteile von nichtöffentlichen Sitzungen:
Sind die Beschlüsse gültig?
Ungerechtfertigter Weise gefasste Beschlüsse mit Außenwirkung sind anfechtbar.
Zusammenfassung: Nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen sind nur in den seltensten Fällen gerechtfertigt. Transparenz und Öffentlichkeit sind wichtige Werte in einer Demokratie, die nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden dürfen. Nur wenn sich öffentliche Organe an Recht und Gesetz halten kann dies auch von den Bürgern erwartet werden. Gerade bei heiklen Themen sind Öffentlichkeit und Transparenz wichtig, um die Entscheidungen des Gemeinderates für die Bürger nachvollziehbar zu machen.
Siehe auch:
Schreiben an den Bürgermeister von Angy und Andi (PDF)
Auszug aus der Gemeindeordnung (PDF)
Auszug aus unserem Kommunalwahlprogramm 2008 (PDF)
Von: Konrad Eil
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