Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Artenschutz bei Außenanlagen

Antrag der Poinger Grünen wurde angenommen

Unser Antrag​​​​​​​ beinhaltet, dass die Gemeindeverwaltung Poing verbindliche Richtlinien zur artenschutzgerechten Neuanlage und zum Unterhalt vorhandener Grünflächen erlässt.

23.10.19 –

Wie der Baubetriebshof in einem Überblick sehr schön dargestellt hat, gibt es bereits einige Gemeinde-eigene Richtlinien (z.B. Regeln zum Mähen von Straßenbegleitgrün und Bewirtschaftung von naturnahen Flächen).

Ausgelöst durch unseren Antrag „Blühflächen statt Grünflächen“ von 2014 hat sich schon viel getan in Poing!

Mit dem aktuellen Antrag wollen wir die Verbindlichkeit der Maßnahmennochmals erhöhen und insbesondere sicherstellen, dass bei der Neuanlage von Flächen (Neubaugebiete W7 / 8, Verlängerung der Anzingerstr.) der Arten- und Insektenschutz zwingend berücksichtigt wird:

  • Straßenbegleitgrün als Blühflächen
  • Beschränkung der Mähzyklen standort- und pflanzengemäß auf 2- bis 3-mal pro Jahr
  • Begrünung von Dächern (soweit es Form und Nutzung zulassen), Mauern und Böschungen
  • Verwendung einheimischer Pflanzen

Wir freuen uns, dass in der Gemeinderatssitzung am 17.10.2019 unser obiger Antrag einstimmig angenommen wurde.

von: Werner Dankesreiter

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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