Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Alpenplan: Einspruch willkürliche Zerstörung von wertvollen Naturschutzflächen am Riedberger Horn verhindern

21.03.17 –

Um das Rieberger Horn vor der naturzerstörerischen Skilifttrasse zu retten, kann bis zum 22.3.17 Einspruch erhoben werden.

Das bayerische Alpengebiet wurde nach sorgfältiger Abwägung in drei Zonen aufgeteilt. Damit sollte die Erschließung der Skigebiete geordnet werden.

Um das Riedberger Horn aus der Ruhezohe C des Alpenplan zu nehmen und so den Skigebietszusammenschluss rechtlich zu ermöglichen, muss der Landtag extra eine bayerische Landesverordnung ändern - und würde so eine "Lex Riedberger Horn" schaffen. Die geplante Skigebietsverbindung am Riedberger Horn wäre ein Präzedenzfall für einen Eingriff in die Ruhezone C des Alpenplans, des wirksamsten Instruments zum Schutz der Alpen.

Der BUND Naturschutz befürchtet in der Folge weitere Angriffe auf die Ruhezone auch an anderer Stelle. Das Riedberger Horn ist ein Berg mit hervorragender Biotopqualität und einer der wichtigsten Lebensräume des vom Aussterben bedrohten Birkwildes. Durch die Planung für das Skigebiet sind 25 Hektar Biotopflächen betroffen, sechs Hektar Bergwald sollen gerodet werden und der Lebensraum des Birkwildes würde massiv angegriffen. Der BUND Naturschutz lehnt dieses Vorhaben daher entschieden ab!

Die Einwendungen müssen keine detaillierten Fachstellungnahmen sein, sondern können die persönliche Meinung und die persönlichen Gründe der Einwender darstellen. Ein einfacher Brief oder eine einfache Mail genügen.

Diese senden Sie bitte an Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Odeonsplatz 4 80539 München

oder per Mail an: lep-beteiligung@remove-this.stmflh.bayern.de

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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