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18.01.22 –
Die erfahrenen Sozialarbeiter*innen der Diakonie an den Landkreisschulen mussten vor Beginn des neuen Schuljahrs letzten September ihre Tätigkeit beenden, weil ihr Arbeitgeber bei einer Vergabe nach EU-Recht nicht berücksichtigt werden konnte. Die Gesellschaft zur Förderung der Integration übernahm die Schulsozialarbeit interimistisch für ein halbes Jahr (wir berichteten).
Nun hat sich herausgestellt, dass die Vergabe durch das Landratsamt nicht rechtmäßig war. Der zuständige Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass Jugendämter bei Dienstleistungen der Jugendhilfe keine öffentlichen Aufträge bewirtschaften, sondern gemäß dem Subsidiaritätsprinzip lediglich die Tätigkeit der freien Träger der Jugendhilfe durch die Finanzierung unterstützen.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag versucht mit ihrem Antrag für den nächsten Ausschuss für Soziales, Familie und Bildung (SFB) für Klarheit zu sorgen, wie es mit dieser wichtigen freiwilligen Sozialleistung und vor allem mit ihrer beschlossenen personellen Verstärkung weiter geht.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 6. Dezember 2021 den Beschluss gefasst, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Wahl eines freien Trägers als Leistungserbringer für die Schulsozialarbeit (SaS) nicht rechtmäßig war. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Da es notwendig war, eine interimistische Übernahme dieser Aufgabe zu organisieren, stellen sich uns nun folgende Fragen, um deren schriftliche Beantwortung sowie Gelegenheit zur Debatte beim SFB am 2. Februar wir Sie bitten:
1. Wie wird die Schulsozialarbeit nach diesem Gerichtsbeschluss beauftragt?
2. Werden nun noch einmal die möglichen freien Träger der Jugendhilfe aufgefordert sich zu bewerben?
3. oder wird der Vertrag mit dem bis letzten August verantwortlichen Träger verlängert?
4. Wird bei der Beauftragung eines künftigen Trägers für die SaS darauf geachtet, dass die Mitarbeitenden mindestens nach TVöD bezahlt werden?
5. Wurden die Schulleitungen bereits über den Ausgang des Gerichtsverfahrens informiert?
6. Welche finanziellen Auswirkungen auf den Landkreis hatte der bisherige Verlauf des Auswahlverfahrens für den künftigen Träger der Schulsozialarbeit an den Realschulen und Gymnasien des Landkreises bzw. könnten sich noch ergeben?
7. Wird bei der Beauftragung des künftigen Trägers der SaS auch die vom SFB am 29. Juni 2021 und vom JHA am 20. Oktober 2021 beschlossene Erweiterung auf 5,5 Stellen (VZÄ) umgesetzt?
→ Der Berichtsantrag als pdf (erstellt unter der Federführung von Kreisrat Reinhard Oellerer)
→ Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20.1.22: "Ausschreibung für Schulsozialarbeit unrechtmäßig"
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