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26.09.20 –
1) Bedarfsgerechte Kinderbetreuung
Begründung:
Wie aus dem Armutsbericht hervorgeht, betrifft Altersarmut in erster Linie Frauen, da sie auf Grund fehlender bzw. nicht bedarfsgerechter Kinderbetreuungsmöglichkeiten oftmals lediglich in Teilzeit oder auch als geringfügig Beschäftigte arbeiten können. Um hier Prävention zu betreiben ist eine bedarfsgerecht Kinderbetreuung unabdingbar.
„Im Sinne der Fachkräftegewinnung und -sicherung sollte es im Interesse der Arbeitgeber sein, Familien gezielt zu unterstützen, damit Arbeitskräfte aktiviert werden, die andernfalls aus Gründen der Kinderbetreuung dem Unternehmen nicht zur Verfügung stünden.“ (Zitat Armutsbericht)
2. Maßnahmen zur Unterstützung bei Obdachlosigkeit
Herr Scheuermann, der Koordinator der Wohnungsnothilfe Südbayern, hat sich bereit erklärt, bei den Beratungen anwesend zu sein.
Begründung:
Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis, dessen Zugang vor allem an die finanziellen Mittel eines Haushalts geknüpft ist. Wohnen und Armut können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, da Einkommensarmut den Zugang zu weiten Teilen des Wohnungsmarktes versperrt. (Armutsbericht S. 28)
Der günstige Wohnraum ist in unserem Landkreis knapp. So haben Personen mit geringem Einkommen oder ohne Einkommen kaum Chancen auf dem regionalen Wohnungsmarkt.
Sowohl bei schwierigen Trennungen als auch bei Verlust des Arbeitsplatzes können Menschen, wenn noch andere erschwerende Situationen hinzukommen, schnell in die Obdachlosigkeit geraten.
Professionelle Unterstützung durch eine Fachkraft kann - in Anbindung an verwandte Beratungsangebote - die betroffenen Personen begleiten und unterstützen. Oft ist auch Hilfe bei administrativen Angelegenheiten notwendig.
Das Ziel dabei ist, die Bürger*innen, die obdachlos geworden oder von Obdachlosigkeit bedroht sind, möglichst schnell wieder in ein reguläres Mietverhältnis zu führen.
3. Finanzierung planungsbedingter Kosten und Lasten der Kommunen
Der Landkreis stellt im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung (z.B. bei der nächsten Wohnbaukonferenz) die Möglichkeiten und Grenzen der Kommunen dar, die planungs-begünstigten Eigentümer*innen bzw. Investor*innen an den durch die eingeleiteten Bebauungsplanverfahren ausgelösten Kosten und Lasten zu beteiligen.
Dazu werden geeignete Expert*innen und Praktiker*innen aus den Verwaltungen sowie die Mandatsträger*innen der Landkreiskommunen eingeladen. In besonderer Weise wird dabei das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN), wie es von der Landes-hauptstadt München und einer Reihe weiterer bayerischer Kommunen entwickelt wurde, vorgestellt.
Begründung:
In Zeiten rasant steigender Boden- und Baupreise wird es für die Kommunen immer kostenträchtiger, eine leistungsfähige soziale und technische Infrastruktur aufrecht zu erhalten, die die durch das Wachstum der Bevölkerung und die Ansiedelung neuer Gewerbe bedingten Investitionen garantiert und gleichzeitig öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen schafft. In besonderer Weise geht es dabei auch um bezahlbaren Wohnraum.
Die von bayerischen Kommunen erarbeiteten Modelle eines rechtssicheren Regelwerks zur Beteiligung der Begünstigten an diesen Anstrengungen können auch für den Landkreis Ebersberg von Nutzen sein.
4. Initiativen an Kitas und Schulen
Begründung:
„Die Sensibilisierung für das Thema Armut sollte aus Sicht des Impulsgremiums (Verfasser des Armutsberichtes) bereits in pädagogischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen beginnen. Dies kann einerseits durch die Befähigung der Fachkräfte und die altersgerechte Vermittlung der Thematik erfolgen, andererseits durch die bewusste Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für alle. Letzteres kann beispielsweise in der Gestaltung und Ausrichtung von Ausflügen und Zusatzaktivitäten Ausdruck finden. Durch die Auswahl kostengünstiger Angebote könnte vermieden werden, dass Familien sich die Teilnahme ihres Kindes daran nicht leisten können oder sich „outen“ müssten, um gegebenenfalls Hilfe zu erhalten. Hierdurch kann zusätzlich einer Stigmatisierung der Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten vorgebeugt werden.
Insbesondere im schulischen Bereich fallen für Eltern des Öfteren Zusatzkosten an, sei dies für die Anschaffung von Lernmaterialien, Kopierkosten oder für Ausflüge, Klassen- und Abschlussfahrten der Kinder. Diese Faktoren können Familien vor finanzielle Heraus-forderungen stellen. Neben der allgemeinen Bewusstmachung des Problems können aus Sicht des Impulsgremiums konkrete Maßnahmen auf der Handlungsebene greifen, um den Druck auf Familien mit mittleren und kleinen Einkommen zu verringern.“ Armutserhebung S. 78
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Burggraf Ottilie Eberl Johannes von der Forst Reinhard Oellerer Lakhena Leng
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