Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Nachrichten der Kreistagsfraktion

Ergebnisse der Armutserhebung

Grüne Kreistagsfraktion: Behebung erkennbarer Defizite

Konsequenzen aus dem Armutsbericht ziehen: bedarfsgerechte Kinderbetreuung, Maßnahmen zur Unterstützung bei Obdachlosigkeit, Finanzierung planungsbedingter Kosten der Kommunen, Initiativen an Kitas und Schulen.

26.09.20 –

Basierend auf den Ergebnissen der Armutserhebung der Abteilung 6 des Landratsamts, die am 2. Juli im SFB vorgestellt wurde, und mit dem Ziel, erkennbare Defizite zu beheben, stellt unsere Fraktion folgende Anträge:

1) Bedarfsgerechte Kinderbetreuung

  • Um die Vereinbarkeit von Vollzeitbeschäftigung und Familie hier im Landkreis zu verbessern und damit Altersarmut vorzubeugen, beantragen wir die Prüfung, ob eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung für die Mitarbeiter*innen der landkreiseigenen Betriebe (Landratsamt und Kreisklinik) geschaffen werden kann.
  • Im Rahmen der regionalen Arbeitgeberkonferenzen soll geprüft werden, inwieweit      auch betriebseigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten in gemeinschaftlicher          Organisation mehrerer Unternehmen umgesetzt werden können.

Begründung:

Wie aus dem Armutsbericht hervorgeht, betrifft Altersarmut in erster Linie Frauen, da sie auf Grund fehlender bzw. nicht bedarfsgerechter Kinderbetreuungsmöglichkeiten oftmals lediglich in Teilzeit oder auch als geringfügig Beschäftigte arbeiten können. Um hier Prävention zu betreiben ist eine bedarfsgerecht Kinderbetreuung unabdingbar.

„Im Sinne der Fachkräftegewinnung und -sicherung sollte es im Interesse der Arbeitgeber sein, Familien gezielt zu unterstützen, damit Arbeitskräfte aktiviert werden, die andernfalls aus Gründen der Kinderbetreuung dem Unternehmen nicht zur Verfügung stünden.“ (Zitat Armutsbericht)

2. Maßnahmen zur Unterstützung bei Obdachlosigkeit

  • Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Übersicht über die Situation der Obdachlosen in den Gemeinden und Städten des Landkreises hinsichtlich deren Zahl, ihrer Unterbringung, der Dauer ihres Aufenthalts in den Unterkünften und ihrer Betreuung zu erheben, so wie dies vor einigen Jahren bereits für den AK Wohnen geschehen ist. Dafür soll auch auf die Expertise der von der Diakonie betreuten Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit zurückgegriffen werden.
  • Es soll erneut versucht werden, mindestens 2 Immobilien anzumieten, die von allen Kommunen des Landkreises für wohnungslose oder obdachlose Menschen genutzt und von den Kommunen entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung finanziert werden.
  • Für diese Einrichtungen soll eine adäquate Betreuung durch sozialpädagogisches Fachpersonal sichergestellt werden.

Herr Scheuermann, der Koordinator der Wohnungsnothilfe Südbayern, hat sich bereit erklärt, bei den Beratungen anwesend zu sein.

Begründung:

Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis, dessen Zugang vor allem an die finanziellen Mittel eines Haushalts geknüpft ist. Wohnen und Armut können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, da Einkommensarmut den Zugang zu weiten Teilen des Wohnungsmarktes versperrt. (Armutsbericht S. 28)

Der günstige Wohnraum ist in unserem Landkreis knapp. So haben Personen mit geringem Einkommen oder ohne Einkommen kaum Chancen auf dem regionalen Wohnungsmarkt.

Sowohl bei schwierigen Trennungen als auch bei Verlust des Arbeitsplatzes können Menschen, wenn noch andere erschwerende Situationen hinzukommen, schnell in die Obdachlosigkeit geraten.

Professionelle Unterstützung durch eine Fachkraft kann - in Anbindung an verwandte Beratungsangebote - die betroffenen Personen begleiten und unterstützen. Oft ist auch Hilfe bei administrativen Angelegenheiten notwendig.

Das Ziel dabei ist, die Bürger*innen, die obdachlos geworden oder von Obdachlosigkeit bedroht sind, möglichst schnell wieder in ein reguläres Mietverhältnis zu führen.

3. Finanzierung planungsbedingter Kosten und Lasten der Kommunen

Der Landkreis stellt im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung (z.B. bei der nächsten Wohnbaukonferenz) die Möglichkeiten und Grenzen der Kommunen dar, die planungs-begünstigten Eigentümer*innen bzw. Investor*innen an den durch die eingeleiteten Bebauungsplanverfahren ausgelösten Kosten und Lasten zu beteiligen.

Dazu werden geeignete Expert*innen und Praktiker*innen aus den Verwaltungen sowie die Mandatsträger*innen der Landkreiskommunen eingeladen. In besonderer Weise wird dabei das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN), wie es von der Landes-hauptstadt München und einer Reihe weiterer bayerischer Kommunen entwickelt wurde, vorgestellt.

Begründung:

In Zeiten rasant steigender Boden- und Baupreise wird es für die Kommunen immer kostenträchtiger, eine leistungsfähige soziale und technische Infrastruktur aufrecht zu erhalten, die die durch das Wachstum der Bevölkerung und die Ansiedelung neuer Gewerbe bedingten Investitionen garantiert und gleichzeitig öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen schafft. In besonderer Weise geht es dabei auch um bezahlbaren Wohnraum.

Die von bayerischen Kommunen erarbeiteten Modelle eines rechtssicheren Regelwerks zur Beteiligung der Begünstigten an diesen Anstrengungen können auch für den Landkreis Ebersberg von Nutzen sein.

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Stadt-und-Bebauungsplanung/SoBoN.html

4. Initiativen an Kitas und Schulen

  • Der Landkreis thematisiert bei seiner nächsten Schulleitertagung das Thema Armut im Landkreis. Die in der Armutserhebung vorgeschlagenen Lösungsansätze für pädagogische Einrichtungen werden vorgestellt, diskutiert und gemeinsame Handlungsziele dazu vereinbart.
  • Alle Einrichtungen zur Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis werden unter Hinweis auf die Armutserhebung aufgefordert, Maßnahmen zu erarbeiten, um Familien in prekären finanziellen Lagen zu entlasten. Die Ideen werden gesammelt und zusammen mit den Vorschlägen aus der Armutserhebung als Handlungsempfehlungen allen Kitas und Schulen im Landkreis zugeleitet und für deren Umsetzung geworben.
  • Bei Bedarf wird die Armutserhebung von den Verfasser*innen der Studie in den Bildungseinrichtungen des Landkreises vorgestellt und diskutiert (z.B. im Rahmen von  Personalversammlung, Pädagogischer Tag, SMV, Schulforum)

Begründung:

„Die Sensibilisierung für das Thema Armut sollte aus Sicht des Impulsgremiums (Verfasser des Armutsberichtes) bereits in pädagogischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen beginnen. Dies kann einerseits durch die Befähigung der Fachkräfte und die altersgerechte Vermittlung der Thematik erfolgen, andererseits durch die bewusste Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für alle. Letzteres kann beispielsweise in der Gestaltung und Ausrichtung von Ausflügen und Zusatzaktivitäten Ausdruck finden. Durch die Auswahl kostengünstiger Angebote könnte vermieden werden, dass Familien sich die Teilnahme ihres Kindes daran nicht leisten können oder sich „outen“ müssten, um gegebenenfalls Hilfe zu erhalten. Hierdurch kann zusätzlich einer Stigmatisierung der Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten vorgebeugt werden.

Insbesondere im schulischen Bereich fallen für Eltern des Öfteren Zusatzkosten an, sei dies für die Anschaffung von Lernmaterialien, Kopierkosten oder für Ausflüge, Klassen- und Abschlussfahrten der Kinder. Diese Faktoren können Familien vor finanzielle Heraus-forderungen stellen. Neben der allgemeinen Bewusstmachung des Problems können aus Sicht des Impulsgremiums konkrete Maßnahmen auf der Handlungsebene greifen, um den Druck auf Familien mit mittleren und kleinen Einkommen zu verringern.“ Armutserhebung S. 78

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Burggraf                                  Ottilie Eberl                           Johannes von der Forst      Reinhard Oellerer                          Lakhena Leng

 

Kategorie

Soziales

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