Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Nachrichten der Kreistagsfraktion

Eklat im Kreistag

Der Landrat verließ wutentbrannt den Sitzungssaal, nachdem ihn Waltraud Gruber damit konfrontierte, wie er gegen die Regeln einen Antrag verzögerte und durch seine Aussagen öffentlich das Ansehen der Grünen Fraktion beschädigte.

06.02.12 –

Nachfolgend die Rede von Waltraud Gruber, die sie in der Kreistagssitzung am 6.2.12 hielt:

Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt "Informationen und Bekanntgaben" nutzen und die Mitglieder des Kreistags und auch die Öffentlichkeit um etwa fünf Minuten Gehör bitten, damit ich sie informieren kann, wie mit einem Antrag, den die Grünen zusammen mit der ÖDP Mitte September 2011 gemeinsam gestellt und fristgerecht für den Umweltausschuss (ULV) Ende September eingereicht haben, umgegangen wurde. Darin wird beantragt, dass über den Stand der Entwicklung des digitalen Behördenfunks TETRA im Gebiet des Landkreises informiert werden soll. 

Hintergrund: Laut §16 der Geschäftsordnung (GO) müssen Anträge "spätestens 3 Monate nach Eingang des Antrags behandelt werden. Sollte in der Zeit keine Sitzung des zuständigen Ausschusses stattfinden, so wird der Antrag in der nächsten Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses behandelt." Bedenken des Landrats wegen der Zuständigkeit eines Antrags sind in §22 (12) GO geregelt: "Ist der Landrat der Auffassung, dass ein in die Tagesordnung aufgenommener Antrag rechtlich (z.B. wegen fehlender Zuständigkeit des Kreistags) unzulässig ist, so hat er bei Aufruf des Tagesordnungspunktes auf seine Bedenken hinzuweisen." 

Der Antrag wurde zunächst weder im ULV-Ausschuss noch in drei folgenden Kreisausschusssitzungen auf die Tagesordnung genommen. Auch in zwei Kreistagssitzungen war der Antrag kein Thema.

Bei vielen Gelegenheiten, nicht öffentlich in den Fraktionssprechersitzungen, öffentlich in den Kreisausschusssitzungen, per Mail, per Anruf - immer wieder habe ich den Landrat aufgefordert, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzten und die gebotene drei Monatsfrist einzuhalten. 

Der Landrat lehnte das stets ab, weil der fand, dass der Landkreis für die Thematik nicht zuständig sei und er den Antrag deshalb nicht behandeln wolle. Hinweise auf die Geschäftsordnung blieben ohne Reaktion. 

Der Landrat hat zwar eine rechtliche Prüfung bei der Regierung veranlasst, die Mail hat er aber erst am 29. November abgeschickt. Die Regierung antwortete schon zwei Tage später. Fortan hat der Landrat die "späte" Antwort der Regierung von Oberbayern als Grund aufgeführt, warum er die drei Monatsfrist nicht einhalten könne. 

Im Antwortschreiben der Regierung von Oberbayern wird unsere Auffassung bestätigt. Dort wird erläutert, dass der Landrat "anerkanntermaßen kein materielles Prüfungsrecht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit gestellter Anträge" hat. Ebenfalls wird bescheinigt, dass das Thema Behördenfunk im engen Zusammenhang mit den Landkreisaufgaben steht und "eine Befassungskompetenz der zuständigen Landkreisorgane anzustreben" ist. 

Das Antwortschreiben wurde mir nur auf Nachfrage und nur zum Lesen ausgehändigt. Ich durfte keine Kopie anfertigen. 

Nachdem die drei Monate verstrichen waren, monierte ich dies in der KSA-Sitzung am 7. Dezember 2011 und kündige an, das ganze rechtlich prüfen zu lassen. Darauf erwiderte der Landrat: "Dann schwärzen Sie mich halt an!"

Am 2. Januar 2012 wurde ein Neujahrsinterview bei dem Ebersberger Teil der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht - der Landrat wurde darin auf den Antrag angesprochen und gab folgende Antwort: "Ich habe zunächst prüfen lassen, ob der Antrag zum BOS-Funk überhaupt behandelt werden muss. Das war keine Verzögerungstaktik. Außerdem was da in dem Antrag gefordert wird, haben wir schon vor etwa zwei Jahren diskutiert. Ich halte das Ganze für den Versuch, den Kreistag und seine Gremien für politische Themen zu missbrauchen, für die er nicht zuständig ist. Ich glaube, es spielt für den Antrag überhaupt keine Rolle, ob er im Dezember oder im Januar behandelt wird. Es gibt inhaltlich wichtigere Dinge im Landkreis, als die Behandlung von irgendwelchen Anträgen, die schon längst behandelt worden sind. Ich wehre mich dagegen, dass der Kreistag für allgemeine politische Auseinandersetzungen missbraucht wird, für die er kein Mandat hat." 

Es ist nicht das erste Mal und wird nicht das letzte Mal sein, dass der Landrat uns das vorwirft. 

Am 23. Januar wurde der Antrag auf die Tagesordnung des KSA-Ausschusses gesetzt. Eine Infoveranstaltung wurde einstimmig beschlossen. 

Die Veranstaltung ist für Ende Februar, Anfang März geplant. 

Am 26. Januar unterzeichnete der Landrat die Einladungen zum Liegenschaftsausschuss (LSV), der am 8.2.12 stattfindet. Das Thema Digitalfunk ist auf der Tagesordnung. Ein Beschluss ist vorgesehen. Dabei soll der Landkreis einem Probebetrieb zur Einführung des Digitalfunks im Landkreis zustimmen. 

Damit wird offensichtlich, dass das Thema Behördenfunk nicht nur ein Thema ist, um die Bevölkerung der Landkreis zu informieren, sondern dass es sogar eine unmittelbare Befassungskompetenz und ein Zustimmungsgebot des Kreistages gibt.

Erst nachdem ich mich über die zeitliche Abfolge - erst Beschluss, dann Informationsveranstaltung - beschwert habe, schlägt das Büro des Landrats vor, den Beschuss zum Behördenfunk auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Vom Landrat selbst gibt es keine Aussage dazu. 

Zusammenfassend möchte ich herausheben, dass der Landrat uns öffentlich vorgeworfen hat, den Kreistag für politische Themen zu missbrauchen. Das, obwohl die Geschäftsordnung des Kreistags eindeutig das Antragsrecht und die Behandlungsfristen regelt, er das Schreiben der Regierung von Oberbayern kannte und er durch eine anstehende Beschlussfassung zu dem Thema wissen musste, dass der Kreistag eine unmittelbare Befassungskompetenz hat.

Ich finde den Versuch, die Grüne Fraktion öffentlich gegen alle Regeln zu beschädigen, eine Ungeheuerlichkeit. 

Da wäre schon eine öffentliche Entschuldigung angebracht. 

Was vorgefallen ist, lesen Sie hier in einer Chronoglogie, dem "Tagebuch des täglichen Wahnsinns". 

 Von: Waltraud Gruber

 

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