Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Nachrichten der Kreistagsfraktion

"Dann schwärzn´s mi halt o!"

Zu diesem unqualifizierten Ausruf sah sich Landrat Gottlieb Fauth genötigt, nachdem die Grünen im Kreistag auf der fristgerechten Behandlung eines Antrags beharrten. Drei Monate lang haben die Grünen versucht den Antrag wenigstens auf die Tagesordnung zu bringen. Anstatt sich an die Geschäftsordnung des Kreistages zu halten, ignoriert der Landrat weiterhin seine Pflichten und rät den Grünen stattdessen ihn "anzuschwärzen."

07.12.11 –

Starker Tobak eigentlich für eine Selbstverständlichkeit - nämlich die Einhaltung der Grundregeln. Im Falle des Kreistags sind das die Landkreisordnung und die Geschäftsordnung.

Nachdem die Kreistagsfraktion seit drei Monaten in vielen Anläufen vergeblich versucht hat, einen mit der ÖDP gemeinsam eingereichten Antrag zum Digitalfunk auf die Tagesordnung zu bekommen, zeigt der Landrat mit seiner Aufforderung zum "anschwärzen" deutlich, wie ignorant er sich verhält.

Der Antrag wurde fristgerecht am 15.9.11 für den Umweltausschuss (ULV) eingereicht. Weder im ULV am 27.9.11, noch in den darauffolgenden Kreisausschusssitzungen (KSA) am 4.10.11 oder am 16.11.11 oder am 5.12.11 wurde der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt.

Laut §16 der Geschäftsordnung (GO) müssen Anträge "spätestens 3 Monate nach Eingang des Antrags behandelt werden. Sollte in der Zeit keine Sitzung des zuständigen Ausschusses stattfinden, so wird der Antrag in der nächste Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses behandelt." Der Landrat kann nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er einen Antrag befasst oder nichtbefasst. Bedenken des Landrats wegen der Zuständigkeit eines Antrags sind in §22 (12) GO geregelt: "Ist der Landrat der Auffassung, dass ein in die Tagesordnung aufgenommener Antrag rechtlich (z.B. wegen fehlender Zuständigkeit des Kreistags) unzulässig ist, so hat er bei Aufruf des Tagesordnungspunktes auf seine Bedenken hinzuweisen."

Endlich, nach mehrmaligen Nachfragen, ließ der Landrat von der Kommunalaufsicht bei der Regierung von Oberbayern prüfen, ob der Antrag zulässig ist. Die Regierung ist der Auffassung, "dass der Behandlung des Antrages im zuständigen Landkreisorgan keine rechtlichen Bedenken entgegen stehen".

Trotzdem ließ der Landrat die Drei-Monats-Frist für die Behandlung des Antrags verstreichen. Er hätte einen ULV-Ausschuss und drei KSA-Sitzungen nutzen können!

Noch am 1.12.11 wurde Fauth seitens der Grünen das Angebot gemacht, die Angelegenheit mit einer Nachladung zum KSA zu erledigen. Auch hier war der Landrat untätig.

Die Grünen haben stets mit offenen Karten gespielt und Kooperationsbereitschaft bis zum letzt möglichen Zeitpunkt gezeigt. Sie haben auch ganz offen im Beisein aller Fraktionssprecher darauf hingewiesen, dass sie sonst eine rechtliche Prüfung erwägen. Sie jetzt ins Licht der Denunzianten zu stellen, das ist eine Verleumdung.

Eines zeigte der Landrat mit seiner Wortwahl ganz deutlich: "Schwarz" ist überwiegend negativ besetzt: Schwarzfahrer, Schwarzarbeiter, Schwarzgeld.....

Von: Waltraud Gruber

Medien

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