
02.11.25 –
Höhere Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Tierquälerei – sowie eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Das forderten die Grünen im bayerischen Landtag angesichts der sich häufenden Tierschutzskandale. Außerdem brauche es gesetzliche Regelungen für ein verpflichtendes und dauerhaftes Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbot bei nachgewiesener Tierquälerei. In Bayern hat Tierschutz Verfassungsrang. Das bedeutet, dass laut Grundgesetz nicht nur Menschen Schutz genießen, sondern dass auch Tiere vor Schmerz und Leiden geschützt sein müssen, betonen die Landtags-Grünen.
Weil juristische Verfahren bei Tierrechts-Verstößen trotz klarer Sachlage gewöhnlich zu langsam vorankommen – "nicht aus mangelndem Willen, sondern weil Zeit, Fachwissen und Priorität fehlen", forderten sie in einem weiteren Antrag die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
Beide Anträge wurden mit der Regierungsmehrheit von CSU und Freien Wählern am 9. Oktober im Verfassungsausschuss abgelehnt.
Ein weiterer Antrag betraf die Schließung großer Schlachtstätten für Legehennen wegen gravierender Tierschutzvergehen. Beispielsweise durch das Agrarinvestitions-Förderprogramm sollten mehr dezentrale Schlachtbetriebe geschaffen werden, fordern die Landtags-Grünen, um die Transportstrecken zu verkürzen und die Belastung für die Tiere zu reduzieren. Eine möglichst kurze Transportdauer, bzw. maximal vier Stunden, sollten angestrebt werden. Das Thema wird im Landtag weiter diskutiert.
Im Juni war bereits ein Antrag abgeschmettert worden, der die Staatsregierung aufforderte, sich auf Bundesebene für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern (mit Übergangsfrist von 5 Jahren) einzusetzen.
Das gleiche galt für den Antrag, einen verbindlichen Betreuungsschlüssel zu schaffen, der regeln sollte, wie viele Tiere maximal von einer qualifizierten Arbeitskraft betreut werden dürfen, differenziert nach Tierart und Haltungsform, sowie Digitalisierungs- und Technisierungsstand des Betriebs.
B.G.
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