Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

400.000 Euro Steuergeld verloren -Teil 1

Regierung von Oberbayern rügt Landrat

27.07.25 –

Die Regierung von Oberbayern hat in ihrer jüngst vorgelegten Beurteilung das Vorgehen des Ebersberger Landrats im Fall des Gymnasiums Kirchseeon scharf kritisiert. Die Stellungnahme bestätigt, was mehrere Gerichtsurteile bereits festgestellt hatten: Der Landrat hätte für die einseitige Kündigung des Finanzierungsvertrags im Jahr 2018 zwingend einen Beschluss des Kreistags einholen müssen.

Im Jahre 2018 hat der Landrat einen laufenden Vertrag zur Finanzierung und zum Betrieb des Gymnasiums Kirchseeon einseitig gekündigt und die Zahlungen eingestellt, um günstigere Zinsen zu erzwingen. Das führte zu einem Rechtsstreit, der über mehrere Instanzen ging und regelmäßig verloren ging.

Zum Ende hatten sich Kosten von über 400.000 € angehäuft.

Dabei hat das Gericht schon in der ersten Instanz festgestellt, dass der Landrat für den ganzen Vorgang einen Beschluss des Kreistags hätte einholen müssen.

Im März 2025 hat die grüne Fraktion im Kreistag den Landrat durch einen Antrag dazu gezwungen, die Regierung von Oberbayern einzuschalten. Die nun vorliegende Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde bekräftigt die Position der Gerichte und kritisiert das eigenmächtige Handeln der Landkreisspitze in deutlichen Worten.

"Der Landrat hat nicht nur seine Kompetenzen überschritten, sondern auch grundlegende Pflichten verletzt", erklärt Benedikt Mayer, Finanzexperte der Grünen im Kreistag. "Besonders bedenklich ist sein Eingeständnis, das Gerichtsurteil der ersten Instanz nicht einmal gelesen zu haben. Dies zeugt von einer besorgniserregenden Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien."

Landrat möchte eine nachträgliche "Heilung" seines Fehlverhaltens

Nun läuft der Versuch des Landrats und seiner CSU-Fraktion durch eine nachträgliche Zustimmung zu sämtlichen Schritten der Amtsleitung in diesem jahrelangen Rechtsstreit dem Landrat Absolution zu erteilen.

Die Grüne Fraktion hat in der jüngsten Sitzung das Übergehen des Kreistags zum Schaden des Landkreises und das nachträgliche Genehmigen des Vorgehens heftig kritisiert. Insbesondere hat sie folgende Punkte genannt:

  • Dass der Kreistag trotz des eindeutigen Gerichtsurteils nicht beteiligt wurde, verstößt gegen die geltenden Regelungen.
  • Dass der Landrat zugegebenermaßen das Urteil nicht gelesen hat, verstößt gegen seine Pflichten.
  • Dass der Landrat damals keine Haftpflichtversicherung für seine Amtshandlungen hatte, ist eine grobe Fahrlässigkeit.

"Ein solches Vorgehen untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politischen Institutionen", kritisiert Mayer. "Wenn rechtswidriges Verwaltungshandeln, das zu erheblichen finanziellen Schäden führt, im Nachhinein einfach abgenickt wird, fördert dies die Politikverdrossenheit in unserer Gesellschaft."

Die Grüne Kreistagsfraktion fordert Konsequenzen aus diesem Vorfall und wird sich weiterhin für transparente Entscheidungsprozesse und die Einhaltung demokratischer Grundprinzipien im Landkreis Ebersberg einsetzen.

Noch ein weiterer Verstoß des Landrats wird in dem Schreiben der Regierung gerügt: Auch der Abschluss von Lizenzverträgen für die digitale Lernplattform sdp überschritten die in der Geschäftsordnung des Kreistags vorgesehene Wertgrenzen und betrafen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Hier geht es insgesamt um 1,4 Millionen € (wir berichteten). Auch das wird ein Nachspiel haben.

Die entscheidende Kreistagssitzung zu diesem Thema findet am 28. Juli 2025 statt.

Von: Waltraud Gruber

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