Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Zorneding soll strahlen

Unter diesem Motto gründete sich im Februar 2006 eine Vereinigung gegen die Aufstellung eines Mobilfunkmastens im Süden Zornedings, auf dem Grundstück des Wertstoffhofes. Die Initiative, überwiegend aus Anwohnern des südlichen Ortsrandes zusammengesetzt, beschwerte sich massiv über die in nicht-öffentlicher Sitzung getroffene Entscheidung des Gemeinderates, einen 20m hohen Masten auf dem gemeindeeigenen Grundstück zu genehmigen.

Als dann Pläne aus der nicht-öffentlichen Sitzung heraus getragen wurden, die bekannt machten, dass die Gemeinde mit einem 40 Meter hohen Masten liebäugelt, den dann alle 4 Netzbetreiber gemeinsam nutzen könnten, lief das Fass über. Die Bürgervereinigung nahm einen Rechtsbeistand, hielt eine Informationsveranstaltung ab, legte Unterschriftslisten aus und stellte über ihre Rechtsanwältin einen Bürgerantrag gem. Art. 18 b Gemeindeordnung an die Gemeinde Zorneding.

Angesichts der massiven Forderungen der Bürgerinitiative zur Verhinderung des Standortes kann die Gemeinde mehr als froh sein, dass in der nicht-öffentlichen Sitzung im Februar der Antrag der Grünen, ein Standortgutachten durch ein unabhängiges Ingenieurbüro anfertigen zu lassen, eine hauchdünne Mehrheit fand. Dieses Gutachten soll klären, welche Strahlenexposition der Standort Bucher Straße für die Anwohner mit sich bringen wird und zudem eine Prognose erarbeiten, welche Vor- oder Nachteile niedrigere (für die Betreiber genehmigungsfreie), an mehreren Standorten im Gemeindegebiet verteilte, Sendemasten hätten.

Ohne den Antrag der Grünen wäre der Unmut der Initiative, dass der Gemeinderat ohne fachliche Unterstützung, über die Bürger hinweg, eine die Gesundheitsvorsorge der Allgemeinheit betreffende Entscheidung getroffen hätte, mehr als begründet gewesen. Zum besseren Verständnis des Entscheidungsprozesses richtete die Fraktion der Grünen einen offenen Brief an die Verantwortlichen der Bürgerinitiative.

Offener Brief an die Bürgervereinigung gegen neue Mobilfunkmasten in Zorneding

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.03.06 wurden Zornedings Gemeinderäte durch die Rechtsanwältin, Frau Dr. Schreiber, über die Forderungen der neu gegründeten Bürgerinitiative informiert. Zu den Forderungen möchte die Fraktion der Grünen im Gemeinderat Zorneding gerne Stellung beziehen. Spätestens seit dem Protest der Bürger in der Anzinger Straße (Eiwo-Siedlung am Bahnhof) hat das Thema Mobilfunk den Zornedinger Gemeinderat beschäftigt. Einzelne Anwohner wollten mit der Unterschriftenaktion erreichen, dass die GSM-Sender auf dem sog. Raiffeisengebäude abgebaut werden. In die Diskussion hat sich seinerzeit auch der Arbeitskreis Energie der örtlichen AGENDA-Gruppe eingeschaltet.

Sachverständige kamen damals zur Überzeugung, dass der Standort unbedingt beibehalten werden sollte, da er die Gewähr dafür bietet, mit geringer Strahlenbelastung die Mehrzahl der Zornedinger Haushalte zu erreichen. Die Raiffeisenbank sah sich jedoch so massiv unter Druck gesetzt, dass sie die Verträge mit den Betreibern kündigte. Die Grünen forderten im Gemeinderat, die Bürger in einer öffentlichen Versammlung unter Hinzuziehung von Fachleuten zu informieren. Ferner schlugen wir vor, ein sog. Positivgutachten zu erstellen. Es sollten Punkte in der Gemeinde gefunden werden, die den Betreibern als potentielle Standorte, insbesondere im Hinblick der Einführung der UMTS-Technik, für neu zu installierende Sender vorgeschlagen werden können. Dies lehnte die Mehrheit des Gemeinderates ab.

Auf Grund der gesetzlichen Ausgangslage war klar, dass die Betreiber, ohne Informationspflicht gegenüber der Gemeinde, ihre Standorte auswählen können und werden. So lange sie die baurechtlichen Hürden nicht unterlaufen, also mit den Sendemasten unter 10m Höhe bleiben, gibt es für die Gemeinden keine Einspruchsrechte.

Die Hoffnungen der Grünen lagen deshalb im Volksbegehren "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk", dass im Sommer 2005 initiiert wurde: Nach der bayerischen Bauordnung sind bisher Sendemasten bis zu einer Höhe von 10 Metern genehmigungsfrei. Dies wollten die Initiatoren des Volksbegehrens ändern durch die Verankerung der Genehmigungspflicht für alle Sendemasten in der Bayerischen Bauordnung und die Festschreibung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan. Damit hätten die Gemeinden auf gleicher Augenhöhe mit den Mobilfunkbetreibern verhandeln und die Verfahren öffentlich machen können. Es hätte keine Geheimgespräche mehr gegeben und kein böses Erwachen der Nachbarn und Anwohner. Über Standortalternativen wäre öffentlich diskutiert worden und die Gemeinden hätten mit Steuerungsmaßnahmen eingreifen können. "¦.wie gesagt: - hätten - !!

Das Volksbegehren ist leider mangels Bürgerbeteiligung gescheitert. Die Betreiber können nach wie vor ihre Sendemasten errichten wo sie wollen, und das bei den in Deutschland geltenden, sehr laschen Grenzwerten. Als die Betreiber die Gemeinde informierten, dass sie auf der Suche nach einem Alternativstandort für die Anzinger Straße seien, wurde seitens der Gemeinde der Bereich Wertstoffhof/neuer Bauhof vorgeschlagen. Um die Strahlenbelastung zu minimieren, bemühten sich die Betreiber, auf dem avisierten Grundstück einen 20 Meter hohen Masten errichten zu können. Dem stimmte der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung zu.

Als dann der Wunsch an die Gemeinde herangetragen wurde, einen 40m hohen Masten zu genehmigen, den alle Netzbetreiber gemeinsam nutzen könnten, entstand im Gemeinderat eine lebhafte Diskussion. Im Vordergrund stand aber zunächst bei der Mehrzahl der Gemeinderäte nicht die mögliche Strahlenbelastung der Bevölkerung, sondern die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. In der Diskussion bezogen die grünen Gemeinderäte deutlich Position für die Verpflichtung der Gemeinde, eine möglichst niedrige Strahlenexposition für die Zornedinger Bevölkerung zu erreichen. Die Grünen sprachen dem Gemeinderat die Kompetenz ab, eine fachlich fundierte Entscheidung für das Wohl und die Gesundheit der Bevölkerung zu treffen.

BOS-Funknetz Sendeanlagen - Antrag im Gemeinderat

BOS-Funknetz-Betreiber suchen in Zorneding nach Standorten. - Klammheimlich wird auch das GSM- u. UMTS-Handy-Netz weiter ausgebaut. Wie über Bürger erfahren werden konnte, hat sich eine von der BDBOS beauftragte Firma an die Raiffeisenbak gewandt, mit dem Ziel, auf dem Gelände (Lagerhaus) einen Funkmast zu errichten. zorneding_raiba_2005.jpgDas Lagerhaus war schon einmal Standort für Mobilfunk- und Richtfunkantennen. Sie erinnern sich (siehe links, aufgenommen 2005) Aber nicht nur das: ganz klammheimlich wurden im Gewerbegebiet in Pöring zwei neue Standorte für Mobilfunkmasten errichtet. Ein Sendemast wurde in einer schornsteinähnlichen Verkleidung getarnt. Und das alles ganz ohne Information bzw. Einbeziehung der Gemeinde. Dabei wurden den Gemeinden nach dem ausgehandelten Mobilfunkpakt II weitgehende Mitspracherechte bei der Standortfindung eingeräumt. Daran fühlen sich die Mobilfunkbetreiber aber offensichtlich nicht gebunden. Die Fraktion der Grünen hat deshalb am 13.07.09 nachfolgenden Antrag an den Gemeinderat gestellt:

Antrag

1. Die Gemeinde Zorneding fordert von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) Informationen ein, welche Sendeanlagen für den Aufbau des BOS-Funknetzes auf dem Gemeindegebiet errichtet wurden bzw. in Zukunft errichtet werden sollen. In diesem Zusammenhang fordert die Gemeinde Zorneding die BDBOS auf, keine Sendeanlagen auf Privatgrundstücken zu errichten, ohne zuvor das gemeindliche Einvernehmen eingeholt zu haben. 2. Die Gemeinde Zorneding fordert die Mobilfunknetzbetreiber (T-mobile, Vodafone, O2, E-plus) auf, die auf Zornedinger Gemeindegebiet errichteten GSM- u. UMTS-Sendeanlagen zu benennen, sowie die Standorte der zukünftig geplanten Sendeanlagen mit der Gemeinde vor deren Errichtung abzusprechen. Hierbei wird auf die von der Bayerischen Staatsregierung im sog. Mobilfunkpakt II beschlossenen Richtlinien, betreffend die Mitwirkung der Gemeinden bei der Standortfindung von Mobilfunkanlagen, verwiesen.

Begründung:

Derzeit wird ein europaweites Bündelfunknetz mit digitaler Signalübertragung für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Grenzschutz aufgebaut. In Deutschland wurde mittlerweile mit dem Aufbau begonnen. Die Installation der ca. 5000 Sendeanlagen wird voraussichtlich 2010 abgeschlossen sein. Bündelfunknetze weisen eine ähnliche Struktur und ähnliche technische Daten auf wie die GSM-Netze ("Handynetz"). Die Basisstationen weisen eine Sendeleistung von typischerweise 25 W auf.

Am 26.11.08 gaben die BDBOS und die Bundesanstalt für Strahlenschutz (BfS) folgende Presseerklärung heraus: Beim Aufbau des neuen Funknetzes müssen Gesundheitsvorsorge und Strahlenschutz für die Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen." Das ist ein gemeinsames, zentrales Anliegen von BfS und BDBOS. Hierzu gehört auch eine transparente Information der Öffentlichkeit, so der Präsident des BfS, Wolfram König. Wenn derzeit die von der BDBOS beauftragten Privatfirmen in den Gemeinden nach Standorten suchen, ohne vorher die Kommunen über die Pläne zu informieren, so widerspricht das eindeutig der vom Präsidenten des BfS geforderten Transparenz. Eine von der BDBOS beauftragte Firma wollte konkret auf dem Gelände der Raiffeisenbank (Lagerhaus) einen Funkmast errichten. Die Raiba hat dies zunächst abgelehnt. Es ist damit zu rechnen, dass demnächst ein anderer Standort auf Zornedinger Gemeindegebiet ausgewählt wird. Der Zornedinger Gemeinderat muss im Sinne der Gesundheitsvorsorge ein vitales Interesse daran haben, dass Funkmasten nicht wahllos gestreut im Gemeindegebiet aufgestellt werden. Deshalb muss sie bei den Netzbetreibern (GSM-, UMTS-, BOS-Netz) ein Gesamtkonzept einfordern, mit dem Ziel, die Bürger einer geringst möglichen Strahlenexposition auszusetzen.

Dass die Netzbetreiber die Interessen der Zornedinger Gemeindebürger ignorieren zeigen die Installationen von neuen Sendemasten auf dem Gelände zweier Pöringer Firmen im Gewerbegebiet (unweit der Bahnunterführung und getarnt in einem Schornstein), sowie der oben beschriebene Versuch, einen BOS-Mast auf dem Raiba-Gelände zu errichten. Dagegen wurde der Sendemast im Ebersberger Forst (Bereich Neukirchner Hölzl), dessen Errichtung der Zornedinger Gemeinderat zugestimmt hat, nicht gebaut.

Allgemein darf hier noch einmal auf eine Passage der sog. Mobilfunkpaktes II des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen aus dem Jahr 2002 verwiesen werden: "Der Ausbau der Mobilfunknetze wird in der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen. Insbesondere die kleinen Mobilfunkanlagen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, waren Anlass der Kritik. Alle Mobilfunkanlagen sollen nunmehr einem freiwilligen Mitwirkungsverfahren zugeführt werden. Zur Verbesserung der Akzeptanz der Ausbaumaßnahmen streben die Netzbetreiber deshalb an, alle Sendeanlagen möglichst im Konsens mit den Kommunen zu errichten. Die Zahl der erforderlichen Standorte soll durch gemeinsame Nutzung minimiert werden." Nähere Einzelheiten, z.B. der Mitspracherechte der Kommunen durch Einrichtung sog. "runder Tische", sind unter Punkt 1.2 ff des Mobilfunkpaktes II nachzulesen.

Helmut Obermaier, Wolfgang Endler, Barbara Weiß, Vincent Kalnin

zorneding_wertstoffhof_2009.jpgSoweit der Antrag. Beim Wertstoffhof in Zorneding ist das Provisorium inzwischen durch eine sehr stark strahlende Antennenanlage ersetzt worden, siehe rechts. Die Messwerte liegen natürlich weit unter den Grenzwerten. Für gesundheitlich unbedenklich erachte ich die gemessenen Werte jedoch nicht mehr. Für Pöring habe ich noch keine Bilder. Hier wurden vor nicht allzu langer Zeit zwei neue Mobilfunk Antennen errichtet, wie auch oben beschrieben. Und nicht zu vergessen, auch die Bundesbahn hat Sendeanlagen im Einsatz, entlang der Bahnlienien.

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