
14.07.26 –
In der letzten Sitzung des Bezirksausschusses im Bezirkstag von Oberbayern wurden die Zahlungsströme 2025 zwischen dem Bezirk und den kreisfreien Städten sowie Landkreisen vorgestellt. Sie zeigen, welche Summen über die Bezirksumlage an den Bezirk fließen – und in welcher Höhe Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf wieder an die Kommunen zurückfließen.
Der Landkreis Ebersberg bleibt dabei Nettoempfänger: 2025 erhielt Ebersberg rund 58,1 Millionen Euro an Leistungen, während es rund 54,0 Millionen Euro Bezirksumlage zahlte – ein Plus von rund 4,1 Millionen Euro zugunsten des Landkreises. Dieser Überschuss schrumpft jedoch von Jahr zu Jahr: 2023 lag er noch bei 7,3 Millionen Euro, 2024 bei 5,7 Millionen Euro, 2025 nur noch bei 4,1 Millionen Euro.
„Wir profitieren zwar noch von der Umlage-Systematik, aber der Puffer wird spürbar kleiner", so Ottilie Eberl, Bezirksrätin der GRÜNEN für Ebersberg. „Das sollte uns wachrütteln, denn die Kostendynamik bei Pflege und Eingliederungshilfe wird sich in den nächsten Jahren kaum von selbst umkehren."
Im Landkreis Ebersberg ist die Zahl der Fälle in der Hilfe zur Pflege von 323 im Jahr 2022 auf 405 im Jahr 2025 gestiegen – ein Plus von rund 25 Prozent. Noch deutlicher fällt der Kostenanstieg aus: Der Zuschussbedarf für die Hilfe zur Pflege wuchs im gleichen Zeitraum von rund 3,65 Millionen Euro auf rund 6,95 Millionen Euro, also um rund 90 Prozent. Damit sind die durchschnittlichen Kosten pro Fall von rund 11.300 Euro (2022) auf rund 17.150 Euro (2025) gestiegen – ein Anstieg von rund 52 Prozent je Einzelfall.
Diese Entwicklung ist keine Ebersberger Besonderheit, sondern spiegelt einen bundesweiten Trend: Die seit September 2022 geltende Tariftreue-Pflicht in der Pflege sowie allgemein gestiegene Personal- und Sachkosten haben die Pflegeheimkosten spürbar erhöht, während die Leistungen der Pflegeversicherung nicht im gleichen Maß mitgewachsen sind. Die entstehende Lücke trifft am Ende die Pflegebedürftigen selbst – und, wenn deren Vermögen aufgebraucht ist, die Sozialhilfeträger wie den Bezirk Oberbayern über die Hilfe zur Pflege.
Die dargestellte Kostendynamik bei der Hilfe zur Pflege betrifft den gesamten Bezirk Oberbayern: Der bezirksweite Zuschussbedarf in diesem Bereich stieg von 282,2 Millionen Euro (2022) auf 439,8 Millionen Euro (2025) – ein Plus von rund 56 Prozent.
Zusammen mit vergleichbaren Kostensteigerungen in anderen Aufgabenbereichen des Bezirks führte dies dazu, dass der Bezirkstag den Hebesatz der Bezirksumlage 2025 erstmals seit Jahren anheben musste – von 22,00 v.H. auf 23,55 v.H. Ein höherer Hebesatz bedeutet für alle Umlagezahler, also auch für Ebersberg, dass ein größerer Anteil der eigenen Umlagekraft an den Bezirk abgeführt werden muss. Auch wenn Ebersberg per saldo weiterhin Nettoempfänger ist, verteuert die Hebesatzerhöhung die Bezirksumlage strukturell – und dürfte mit ein Grund dafür sein, dass sich der Nettoempfänger-Vorsprung des Landkreises Jahr für Jahr verringert.
Die Eingliederungshilfe – die Hilfe für Menschen mit Behinderung – gliedert sich in ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen. Ein Vergleich der Kosten pro Fall zeigt deutliche Unterschiede: Im Bezirk Oberbayern wurden 2025 rund 333,4 Millionen Euro für 33.114 ambulante Fälle aufgewendet – etwa 10.100 Euro pro Fall. Bei den vollstationären Hilfen standen dagegen rund 723,8 Millionen Euro für 11.501 Fälle zu Buche, also rund 62.900 Euro pro Fall – mehr als das Sechsfache.
Für Ebersberg fällt der Unterschied noch deutlicher aus: Die ambulanten Hilfen kosteten rund 8.700 Euro pro Fall, die vollstationären rund 60.490 Euro – knapp das Siebenfache.
Diese Differenz hat mehrere Ursachen. Zum einen wohnen Menschen mit besonders hohem, oft rund-um-die-Uhr bestehendem Unterstützungsbedarf tendenziell eher in stationären Einrichtungen. Zum anderen bündeln stationäre Angebote – anders als ambulante Hilfen, bei denen Wohnen und Lebensunterhalt separat über SGB II/XII abgerechnet werden – zusätzliche Leistungsbausteine wie Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Grundversorgung in einem Gesamtpaket, was die Fallkosten strukturell erhöht.
Hinzu kommen höhere Struktur-, Gemein- und Investitionskosten der Einrichtungen. Dabei gilt im Hilfesystem seit langem der Grundsatz „ambulant vor stationär" (§ 104 SGB IX). Bei Menschen, die trotz hohem Bedarf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden einer stationären Unterbringung vorziehen, greift von Seiten der Leistungsträger wie dem Bezirk jedoch der sogenannte Kostenvorbehalt: Nähert sich der Hilfebedarf einer 24-Stunden-Assistenz an, erscheint die stationäre Betreuung im direkten Kostenvergleich günstiger. In diesem Vergleich fehlen jedoch häufig genau jene indirekten und strukturellen Kosten stationärer Hilfen, die zu anderen Zeiten und aus anderen Steuermitteln finanziert werden.
„Diese Zahlen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ihr selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden aufgeben müssen, nur weil ein unvollständiger Kostenvergleich die stationäre Lösung günstiger erscheinen lässt", so Ottilie Eberl. „Wir GRÜNE werden deshalb in einer Anfrage an die Bezirksverwaltung genau nachfragen, welche Kosten bei diesem Vergleich tatsächlich eingerechnet werden – und welche nicht."
Kategorie
Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.