Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

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Fahrradstraßen in Ebersberg

Was beschlossen ist – und was jetzt passieren muss

16.04.26 –

Der Technische Ausschuss des Ebersberger Stadtrats hat sich am 14. April erneut mit dem Thema Fahrradstraßen befasst. Ausgangspunkt ist ein Antrag aus der Bürgerversammlung 2024 – tatsächlich geht es aber um mehr: um die konkrete Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzepts (IMK), das der Stadtrat fraktionsübergreifend beschlossen hat.

Fahrradstraßen sind kein neues Projekt, sondern Teil eines Beschlusses

Mit dem IMK hat Ebersberg einen klaren Kurs festgelegt:

  • der Radverkehrsanteil soll steigen,

  • sichere Schulwege sollen gestärkt werden,

  • und ein zusammenhängendes Radvorrangnetz soll entstehen.

    Die Wildermuth‑/Ulrichstraße und die Dr.-Wintrich-Straße sind im IMK ausdrücklich als zentrale Achsen dieses Radvorrangnetzes benannt – mit der Option, sie zu Fahrradstraßen weiterzuentwickeln. Für die Wildermuthstraße ist zusätzlich ein Modalfilter vorgesehen, um den Durchgangsverkehr zu begrenzen und den Charakter als Schul- und Wohnstraße zu stärken (IMK Konzept, Radvorrangnetz Innenstadt und Schulradverkehr).

    Fahrradstraßen sind damit kein spontanes Einzelprojekt, sondern ein Baustein eines bereits beschlossenen Gesamtkonzepts. Das IMK selbst betont, dass es kein „Cherry Picking“ geben darf: Die Maßnahmen sind integriert gedacht, viele Elemente greifen ineinander. Wer einzelne Bausteine – wie die Fahrradstraßen – isoliert wieder zur Grundsatzfrage macht, läuft Gefahr, das integrierte Konzept Schritt für Schritt zu entkernen.

Was die Verwaltungsvorlage zeigt – und was sie offenlässt

Die Sitzungsvorlage der Verwaltung macht mehrere Punkte klar:

  • Es gibt eine deutliche Schnittmenge zwischen den Fraktionen bei den Straßenabschnitten, die für Fahrradstraßen in Frage kommen, insbesondere:

    • Wildermuth‑/Ulrichstraße (plus Pleiningerstraße) und

    • Dr.-Wintrich-Straße.

  • Die Erfahrungen aus anderen Kommunen (München, Traunstein, Vaterstetten, Markt Schwaben) sind überwiegend positiv:

    • mehr Radverkehr,

    • höhere Akzeptanz,

    • weniger Konflikte,

    • bessere Wahrnehmung der Sicherheit.

Gleichzeitig zeigt sich überall: Eine reine Beschilderung bringt wenig. Entscheidend ist eine gute Gestaltung – mit klaren Markierungen, punktuellen baulichen Anpassungen, Entflechtung von Konfliktpunkten und klarer Führung des Kfz-Verkehrs.

Was in der Vorlage jedoch zu kurz kommt, ist der klare Bezug zum Integrierten Mobilitätskonzept:

  • Wildermuth‑/Ulrichstraße und Dr.-Wintrich-Straße werden dort ausdrücklich als zentrale Radvorrangrouten benannt,

  • für die Wildermuthstraße ist ein Modalfilter zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs vorgesehen,

  • und das IMK formuliert ausdrücklich das Ziel, den Radverkehrsanteil zu erhöhen und den Schulradverkehr zu stärken.

Die Vorlage stellt die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrradstraßen zusammen, macht aber kaum deutlich, dass die zugrunde liegende Entscheidung – nämlich diese Achsen als Radvorrangrouten mit Option Fahrradstraße zu entwickeln – bereits im IMK getroffen wurde. Genau dieser Zusammenhang ist aus unserer Sicht entscheidend: Die jetzt diskutierten Fahrradstraßen sind kein losgelöstes Einzelprojekt, sondern Umsetzung eines bestehenden Stadtratsbeschlusses.

Die Verwaltung schlägt vor, ein Fachbüro einzubinden und einen Förderantrag über die Radoffensive „Klimaland Bayern“ (Art. 13 BayRadG) vorzubereiten. Fachlich ist das richtig – der Zeithorizont (Planung 2026, Entscheidung im Haushalt 2027) ist allerdings zurückhaltend. Wichtig ist: Diese Planungen müssen erkennbar als Umsetzung des IMK kommuniziert werden, nicht als völlig neues Projekt, über das man jetzt erstmals grundsätzlich nachdenkt.

Rechtslage: Rückenwind für Ebersberg

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV‑StVO) nennt klare Kriterien, wann Fahrradstraßen in Frage kommen. Grundlage sind insbesondere:

  • eine hohe oder zu erwartende hohe Radverkehrsdichte,

  • eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr oder

  • eine untergeordnete Bedeutung für den Kfz-Verkehr.

Es genügt, wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist. Genau das trifft auf die im IMK vorgesehenen Achsen zu:

  • Wildermuth‑/Ulrichstraße ist die wichtigste topografisch günstige Ost‑West-Verbindung zwischen Wohngebieten und Innenstadt und im IMK als Radvorrangroute mit Option Fahrradstraße und Modalfilter festgelegt.

  • Dr.-Wintrich-Straße ist die zentrale Achse zur Realschule, Teil des geplanten Radnetzes und im IMK ebenfalls als mögliche Fahrradstraße verankert.

Das Bayerische Radgesetz (BayRadG) verstärkt das noch:

  • Es fordert, den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen (Art. 2 BayRadG).

  • Es empfiehlt ausdrücklich, geeignete Gemeindestraßen als Fahrradstraßen zu planen (Art. 11 BayRadG).

  • Über die Radoffensive „Klimaland Bayern“ können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

Die Rechtslage ist also kein Hindernis, sondern Rückenwind für das, was Ebersberg mit dem IMK selbst beschlossen hat.

Typische Einwände – und was „unechte“ Fahrradstraßen wirklich leisten

In der Ausschusssitzung wurden die bekannten Bedenken vorgebracht: drohende Staus, Behinderungen für den ÖPNV, Probleme für Einsatzkräfte. Ein Punkt war besonders deutlich: die Skepsis gegenüber einer „vollen“ Fahrradstraße, in der der Kfz-Verkehr stark eingeschränkt wäre.

Entscheidend ist: In Ebersberg steht aktuell gar keine „100-Prozent-Fahrradstraße“ zur Debatte, in der Autos grundsätzlich ausgeschlossen wären. Im Raum stehen sogenannte „unechte“ Fahrradstraßen – also Straßen, in denen:

  • der Radverkehr Vorrang hat,

  • Tempo 30 gilt (meist ohnehin der Fall),

  • aber Autos und Busse weiterhin zugelassen sind (z. B. mit Zusatzzeichen „Kfz frei“ oder „Bus frei“).

Kein Ideal, sondern ein bewusster Kompromiss

Aus Sicht des Radverkehrs sind solche „unechten“ Fahrradstraßen keine perfekte Lösung. Eine vom Kfz-Verkehr getrennte Führung wäre aus Sicherheitsgründen noch besser – insbesondere für Kinder.

Aber genau dieser Kompromiss ist politisch und praktisch gewollt:

  • Die Erreichbarkeit mit dem Auto (Anwohner, Lieferverkehr, ÖPNV, Rettungsdienst) bleibt erhalten.

  • Der Radverkehr erhält mehr Sichtbarkeit, Vorrang und Sicherheit.

  • Das Miteinander wird neu geordnet, ohne „alles dichtzumachen“.

Wer also in der Debatte so argumentiert, als würde der Autoverkehr vollständig verdrängt, beschreibt nicht die Lösung, die tatsächlich diskutiert wird.

„Mehr Rad auf der Fahrbahn = mehr Stau“?

Radfahrende sind heute schon auf diesen Straßen unterwegs, gerade zu den Schulzeiten. Die Fahrbahnbreite ist ebenfalls jetzt schon begrenzt. Wichtig ist die rechtliche Perspektive:

  • Der vorgeschriebene Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts ist zwischen parkenden Autos und Radfahrenden auf vielen Abschnitten gar nicht einhaltbar.

  • Ein regelkonformes Überholen ist damit heute schon häufig unzulässig – ganz ohne Fahrradstraße.

Eine Fahrradstraße „erzeugt“ diese Situation nicht neu, sie macht sie sichtbar. Sie zwingt uns, ehrlich zu gestalten: durch Markierungen, geordnete Parkierung und ggf. punktuelle bauliche Anpassungen.

Entlastung statt Verdrängung

Oft ausgeblendet bleibt, dass jeder Weg, der mit dem Rad statt mit dem Auto zurückgelegt wird, den Kfz-Verkehr entlastet. „Der Verkehr“, über den alle klagen, sind wir selbst – mit unseren täglichen Entscheidungen.

Ein höherer Radverkehrsanteil:

  • reduziert mittelfristig den wahrgenommenen Stau,

  • schafft Platz für diejenigen, die tatsächlich auf das Auto angewiesen sind,

  • und entlastet auch den ÖPNV.

Rettungswege: Radverkehr ist meist nicht das Problem

In der Debatte werden immer wieder Bedenken zu Rettungswegen vorgebracht. Unsere Erfahrung – und die vieler Veranstaltungen in anderen Städten – zeigt ein anderes Bild:

  • Radfahrende können in der Regel sehr schnell und flexibel zur Seite fahren.

  • Blockiert werden Rettungsfahrzeuge meist durch Kfz, die im Stau stehen und keine Ausweichräume mehr haben.

Der Radverkehr ist kompakter und wendiger – und damit im Ernstfall eher Teil der Lösung als Teil des Problems. In einigen Städten nutzen Rettungsdienste bewusst Busspuren oder parallele Radverkehrsanlagen mit, um Staus im normalen Fahrstreifen zu umgehen; straßenverkehrsrechtlich ist das zulässig, solange keine Gefährdung entsteht. Entscheidend ist, dass die Wege:

  • übersichtlich,

  • nicht zugeparkt

  • und mit niedrigen Geschwindigkeiten befahren werden.

Genau dafür kann eine gut geplante „unechte“ Fahrradstraße sorgen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Technische Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, mit einem Fachbüro und dem Landratsamt die nächsten Schritte vorzubereiten: verkehrsrechtliche Begründung, Variantenplanung, Kostenschätzung und Förderprüfung.

Aus unserer Sicht ist dabei entscheidend:

  1. Anknüpfen am IMK statt Rückkehr zur Grundsatzfrage Die Rolle von Wildermuth‑/Ulrichstraße und Dr.-Wintrich-Straße als Radvorrangrouten (mit Option Fahrradstraße und – für die Wildermuthstraße – Modalfilter) ist im IMK klar definiert. Die Planung muss darauf aufbauen.

  2. Den Kompromiss klar benennen „Unechte“ Fahrradstraßen sind bereits ein Kompromiss: Vorrang für den Radverkehr bei weiterhin zugelassenem Kfz-Verkehr. Wer auch diesen Schritt schon als zu weitgehend empfindet, stellt faktisch nicht nur die Fahrradstraße, sondern das IMK insgesamt in Frage.

  3. Qualität vor Symbolik Es geht nicht um ein paar zusätzliche Schilder, sondern um eine qualitätsvolle Lösung, die:

    • Radfahrende schützt,

    • den ÖPNV berücksichtigt,

    • Einsatzkräfte nicht behindert

    • und den Autoverkehr dort ermöglicht, wo er notwendig ist.

  4. Fördermittel nutzen Die Radoffensive „Klimaland Bayern“ bietet hohe Förderquoten – aber nur, wenn rechtzeitig belastbare Planungen vorliegen. Das ist die zentrale Aufgabe für 2026.

Fazit

Ebersberg hat mit dem Integrierten Mobilitätskonzept ein klares Zielbild beschlossen. Fahrradstraßen in Wildermuth‑/Ulrichstraße und Dr.-Wintrich-Straße sind kein radikaler Sonderweg, sondern ein pragmatischer Schritt auf diesem Weg – als „unechte“ Fahrradstraßen sogar ein bewusst gewählter Kompromiss.

Die jetzt anstehenden Planungen sind eine Chance, diesen Kompromiss fachlich sauber auszugestalten: für mehr Sicherheit auf Schulwegen, attraktivere Alltagswege für Radfahrende und entlastete Straßen für diejenigen, die weiterhin auf das Auto angewiesen sind.

(JFr)

Kategorie

Mobilität

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