Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, unsere Freiheit und Demokratie zu verteidigen. Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.
Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Grüner Kreisvorstand begrüßt Erfolg für Imker

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte am 6. September 2011 ein wichtiges Urteil: Honig, der in der EU nicht zugelassene Gentech-Pollen enthält, darf nicht verkauft werden. Damit stellte der EuGH zugleich klar, dass keinerlei gentechnische Verunrein

10.09.11 –

Stefan Kisters, Sprecher im Kreisvorstand von Bündnis90/Die Grünen begrüßt diese Entscheidung. Er kann sich gut an die Bundesversammlung der GRÜNEN in Erfurt erinnern, wo die Situation der Imker diskutiert und mittels Spendenboxen Geld gesammelt wurde, um die Klage der Imker finanziell zu unterstützen.
Die Grünen im Bayerischen Landtag unterstützten im Juli 2008 die Protest-Aktion der Imker am Maxmonument in München gegen die Pro-Gentechnik-Politik der Staatsregierung. Die Landtagsgrünen hatten in zwei aktuellen Dringlichkeitsanträgen den Schutz der Biene in Bayern gefordert. Und zwar einmal den Schutz der Imker vor dem Eintrag von Genpollen und zum anderen keine Zulassung für hochgradig bienengefährliche Insektizide. Beide Anträge wollte die CSU im Umweltausschuss nicht mehr behandeln und setzte sie mit Geschäftsordnungstricks ab.
Nun zeigt sich, dass die GRÜNEN mit der Unterstützung der Imker von Anfang an richtig lagen.
Der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ging ein jahrelanger Rechtsstreit des Imkers Karl-Heinz Bablok voraus, der in seinem Honig Verunreinigungen mit Pollen vom Gen-Mais MON810 feststellen musste und 2007 eine Klage vor deutschen Gerichten einreichte. MON810-Mais hat in der EU nur eine Zulassung für die Verwendung in Futtermitteln und in verarbeiteten Lebensmittel, aber keine Zulassung für Lebensmittel wie Honig, wenn in diesen MON810-Pollen gelangen.
Am 30. Mai 2008 urteilte das Verwaltungsgericht Augsburg dass Honig, der mit Blütenstaub von Gen-Mais MON810 verunreinigt ist, nicht verkauft oder gehandelt werde. Allerdings billigte das Gericht dem Imker keinen rechtlichen Schutzanspruch vor Verunreinigungen zu, sondern er sollte seine Bienenkörbe in Gebiete umsiedeln, die "gentechnikfrei" sind. Ludwig und Manfred Huber aus Poing, die in der Nähe zumstaatlichen Genmais-Versuchsfeld in Grub eine kleine Hobby-Imkerei betreiben, hatten sich daraufhin entschlossen, vorsichtshalber keinen Honig zu verkaufen, "um nicht mit einem Bein im Gefängnis zu stehen", so Manfred Huber damals.
Aus Protest siedelten seinerzeit auch zahlreiche Imker ihre Bienenkörbe in die Stadt München um. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein. Letztlich wurde der Streitfall vom Verwaltungsgericht Augsburg an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.

Imker müssen nun geschützt werden.

Das aktuelle Urteil des EuGH ist ein historischer Erfolg für den mutigen Imker Karl- Heinz Bablok und alle Imker-, Umwelt- und Verbraucherverbände, die für reinen Honig und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ohne Gentechnik kämpfen. Endlich ist damit klargestellt, dass Imker einer Verunreinigung ihres Honigs durch den Anbau oder durch Freisetzungen von Gentech-Pflanzen nicht dulden müssen. Nicht der Bienenkorb muss weichen, sondern die Verursacher der Verunreinigungen müssen Maßnahmen zum Schutz der Imker vor Verunreinigungen ergreifen.
Bisher werden die Belange der Imker jedoch in der Verordnung zur guten fachlichen Praxis komplett ignoriert. Der seinerzeit für die Verordnung verantwortliche Landwirtschaftsminister Horst Seehofer erhielt aus diesem Grund im Jahr 2008 den Negativ-Preis "Schwarzer Pinsel" vom Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imkerbund.

Ein großer Erfolg - Nulltoleranz bestätigt

Das Urteil des EuGH ist jedoch nicht nur für den klagenden Imker ein großer Erfolg, sondern auch in wichtiges Grundsatzurteil im Streit um die Einhaltung der Nulltoleranz. Laut EuGH sind Produkte, die in der EU nicht zugelassene Gentech-Konstrukte enthalten, nicht verkehrsfähig. Dabei ist es irrelevant, ob der Verunreinigungsgrad hoch oder niedrig ist. Es gilt die Nulltoleranz.
Der EuGH bekräftigt in seinem Urteil auch das Verursacherprinzip bei Schäden durch die Anwendung von Gentechnik. Denn es ist laut Richterspruch egal, ob der Pollen "absichtlich" in den Honig gelangt ist. Damit bedeutet das Urteil in jedem Fall eine Blamage für die Bundesregierung, die auf EU-Ebene die Aufweichung der Nulltoleranz für nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermitteln unterstützt hat. Mit dem Urteil wird der Handlungsdruck auf die EU-Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten und auf die zuständigen Kontrollbehörden in den Bundesländern erhöht, durch wirksame Regelungen und Maßnahmen die Einhaltung der Nulltoleranz zu gewährleisten.
An ihrem nun bevorstehenden Imkertag haben auch die Imker aus dem Landkreis Ebersberg nun guten Grund zum Feiern.

Kategorie

Ernährung/Agrar | Gentechnik | Naturschutz/Flächenfraß

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