Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Antrag: Durchlass Osterseeon

vom 08.03.2021

Die Grüne Liste Kirchseeon stellt zu dem im Betreff genannten Thema folgenden Antrag:


Die Baumaßnahme „Durchlass Osterseeon“ (siehe GR Beschluss vom 05.08.2019) beinhaltet die Sanierung des bestehenden Durchlasses durch den Einschub eines kleineren Rohrs. Dabei wurde der bestehende Durchmesser von ehemals 120 cm x 80 cm auf 75 cm x 50 cm verkleinert. Zum Ausgleich muss ein zusätzlicher Durch-lass (der sogenannte Bypass) mit dem Durchmesser von 90 cm errichtet werden, um genau dieselbe Abflussmenge zu ermöglichen.
Der Bau des Bypasses ist bis jetzt nicht durchgeführt worden, obwohl dieser laut Genehmigung zeitnah zu erfolgen hat.

Der von dem Ing. Büro Schlezke geplante Bypass kann wohl auch in Zukunft aufgrund der fehlenden Grunddienstbarkeit nicht errichtet werden. Das Fehlen der Grunddienstbarkeit war schon bei dem Beschluss 2019 bekannt (die Bauverwaltung hat es bis heute nicht geschafft, diese einzuholen.) und bis zum heutigen Zeitpunkt kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich an dieser Tatsache etwas ändern wird.

Für die Fertigstellung der Baumaßnahme muss jetzt von der Verwaltung eine andere Lösung gefunden werden.

Wir halten die Fertigstellung dieser Baumaßnahme für sehr dringend, da sich durch die Verringerung der Abflussmenge die Abflussdauer des Regenwassers erheblich verlängert hat und es in Folge dessen seit der Verkleinerung des Durchlasses bereits zweimal zu erhöhten Wasserständen inklusive Überflutungen im Ortsteil Osterseeon gekommen ist.


Erstmals im Februar 2020 ein zweitägiges Hochwasser und im August 2020 ein drei-tägiges Hochwasser, welches selbst die Zufahrtsstraße bei Osterseeon überschwemmt hat.

Es besteht die Gefahr, dass bei länger andauernden Regenfällen ein bis jetzt noch nicht da gewesener Rückstau mit entsprechenden Sachschäden entsteht. Zu bedenken ist auch, dass bei derartig massiven und mehrtägigen Überschwemmungen die Zufahrten blockiert sind und dadurch z. B. keine ärztliche Notversorgung der Anwohner möglich ist.

Laut Auskunft des Landratsamtes muss der Markt Kirchseeon für eventuell entstehende Schäden in diesem Fall aufkommen.

Aus oben angeführten Gründen sollte die Bauverwaltung bis Ende März 2021 neue Lösungsvorschläge für die Fertigstellung des Durchlasses Osterseeon erarbeiten.

Ein längerer Vor-Ort-Termin mit Herrn Bürgermeister Jan Paeplow fand bereits im Herbst 2020 statt. Im Gespräch mit Anwohnern konnte er sich ein genaues Bild der verschärften Überschwemmungsthematik machen.

Die für diese Maßnahme bereits eingeplanten Haushaltsmittel sollen weiterhin zurückgestellt werden.

Historie:
• Gemeinderatsbeschluss zum Bauvorhaben 05.08.2019
• Umsetzung Teilvorhaben (Verkleinerung Durchlass)
• Hochwasser Februar 2020
• Hochwasser August 2020
• Vor-Ort-Termin durch Bgm. J. Paeplow Herbst 2020

 

Antrag: Neue Baumschutzsatzung

Gemeinsamer Antrag der Grünen Liste und der SPD

Die SPD-Fraktion im Marktgemeinderat stellt in Kooperation mit der Fraktion der Grünen Liste Kirchseeon folgende Anträge:


1) Beschluss einer Baumschutzsatzung für den Markt Kirchseeon gemäß Musterbaumschutzsatzung des Deutschen Städtetags (siehe Anhang).


Die Verwaltung wird gebeten, die Mustersatzung an die Gegebenheiten der Marktgemeide Kirchseeon anzupassen und die Baumschutzsatzung erneut dem Marktgemeinderat zum Beschluss vorzulegen.


2) Verfügung einer sofortigen Veränderungssperre, bis die Baumschutzsatzung in Kraft getreten ist


Begründung:
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der Feinstaubproblematik und um die willkürliche und unkontrollierte Beseitigung von Großgrün zu verhindern, ist die Einführung einer Baumschutzsatzung dringend angezeigt.


Bei diversen Bauvorhaben der letzten Monate hat sich gezeigt, dass die aktuell für den Markt Kirchseeon bestehende Baumschutzsatzung, die dem Erhalt und dem Schutz von ortsbildprägenden oder besonders schützenswerten Bäumen oder Baumgruppen dient, nicht mehr ausreichend bzw. eine eindeutige Zuordnung der Bäume/Baumgruppen nicht mehr gegeben ist. Die Kartierung der entsprechenden Bäume und Baumgruppen wurde vor mittlerweile fast 20 Jahren durchgeführt und danach leider nicht regelmäßig oder nur unzureichend aktualisiert. Somit konnten geschützte Bäume und Baumgruppen nun mehrfach nicht mehr eindeutig identifiziert werden oder sie waren teilweise gar nicht mehr vorhanden.


Durch den Beschluss und die Einrichtung einer Baumschutzsatzung gemäß Antrag wäre eine eindeutige Klassifizierung der Bäume des gesamten Gemeindegebietes bezüglich ihres Schutzstatus möglich. Diese Regelungen wären auch für die Bevölkerung leichter
nachvollziehbar und umsetzbar. Somit könnten alle Bäume und Baumgruppen im Gemeindegebiet effektiver geschützt und Zuwiderhandlungen klar sanktioniert werden.
Um zu verhindern, dass es ab Bekanntgabe des Antrags bis zur möglichen Umsetzung der Baumschutzsatzung zu Fällaktionen innerhalb des Gemeindegebietes kommt, beantragen wir die Einrichtung einer Veränderungssperre.
 

Antrag: Solaranlagen in der Bauleitplanung festschreiben

Wir beantragen, dass in Zukunft in allen Bebauungsplänen eine Verpflichtung für Solarnutzung (PV-Anlagen oder Solarthermie) einzuführen ist.
Auch bei der Aktualisierung bestehender Bauleitpläne ist dies zu berücksichtigen.

Die Installationen von Photovoltaikanlagen oder thermischen Solaranlagen sollen zur Umsetzung des gemeindlichen Klimaschutzkonzeptes und unter Beachtung des Ab-wägungsgebots, der örtlichen Situation, Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnis-mäßigkeit durch den Bebauungsplan gemäß §9 (1) Nr. 23b) BauGB auf allen Ge-bäuden festgesetzt werden.


Dabei bietet sich folgender Wortlaut an: „Geeignete Dachflächen sind für die Ge-winnung von Solarstrom mit Photovoltaik oder Solarthermie auszustatten. Die Anlage sollte mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche umfassen.“

Bei städtebaulichen Verträgen wird stets mit den Grundstücksinteressent*innen eine Solarpflicht vereinbart.


Begründung:
Photovoltaik und Solarthermie sind zwei wichtige Bausteine zur Bekämpfung der Klimakrise.


Die Potenziale auf neu zu errichtenden und bestehenden Dächern sind groß. Sie sind eine kostengünstige und effektive Klimaschutzmaßnahme, welche auch die Eigentümer*innen der Gebäude vor steigenden Preisen für fossile Energieträger schützt.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b Baugesetzbuch (BauGB) können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen.


Vorbildlich sind die bayerischen Kommunen Pfaffenhofen und Amberg, die eine kommunale Solarpflicht bereits 2019 eingeführt haben.


Unsere Marktgemeinde Kirchseeon könnte im Landkreis Ebersberg eine Vorreiterrolle einnehmen!

 

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